Versorgungsassistentinnen entlasten Nervenärzte in Westfalen-Lippe
Düsseldorf/Dortmund/Frankfurt – Einen Vertrag über den Einsatz von sogenannten Entlastende Versorgungsassistentin in der Neurologie und Psychiatrie (EVA-NP) hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe mit der Barmer GEK und der DAK Gesundheit geschlossen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Landesverband Westfalen, und die Akademie für medizinische Fortbildung der KV haben den Vertragsabschluss unterstützt.
„Dass nun auch Fachärzte Entlastende Versorgungsassistentinnen einsetzen können, wird ihnen mehr zeitlichen Freiraum für die Behandlung weiterer Patienten ermöglichen und zugleich die Versorgungsqualität und Zufriedenheit der Patienten fördern“, sagte der Zweite KV-Vorsitzende Gerhard Nordmann. Als „bundesweit einmalig“ bezeichneten die Krankenkassen den Vertrag, von dem Ärzte und Patienten profitieren würden.
Auf Delegation des Arztes hin dürfen die EVA-NPs ab sofort Medikamentenchecks übernehmen, Behandlungstermine der Patienten koordinieren sowie Haus- oder Heimbesuche durchführen. Anspruchsberechtigt sind Versicherte der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit in Westfalen-Lippe mit einer neurologischen oder psychiatrischen Diagnose.
Seitens der Ärzteschaft können alle im Bereich der KV Westfalen-Lippe zugelassenen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und für Psychiatrie dem Vertrag beitreten, sofern sie in der eigenen Praxis eine entsprechend ausgebildete EVA-NP Fachkraft beschäftigen.
Diese muss das Fortbildungscurriculum „Entlastende Versorgungsassistentin / Schwerpunkt Neurologie und Psychiatrie (EVA-NP) der Ärztekammer Westfalen-Lippe“ absolviert haben und über eine ununterbrochene Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren in einer neurologischen oder psychiatrischen oder nervenärztlichen Praxis verfügen.
Für die Haus- oder Heimbesuche beträgt die Vergütung im Quartal je Versichertem 17 Euro. Die darüber hinaus von den EVA-NPs erbrachten Leistungen werden ebenfalls je Versicherten mit einer Quartalspauschale in Höhe von 15 Euro vergütet. „Wir freuen uns, dass die EVA-NPs die Ärzte künftig spürbar entlasten können. Vor allem bei der intensivierten Versorgung von Alten- und Pflegeheimbewohnern wird sich die Unterstützung schnell bewähren“, sagt der BVDN-Bundesvorsitzende Frank Bergmann.
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