Versorgungsstärkungsgesetz: Bundesrat hat zahlreiche Änderungswünsche
Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Februar mehr als 80 Änderungen am Regierungsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz vorgeschlagen. Außerdem hält die Länderkammer das Gesetzesvorhaben für zustimmungsbedürftig. Zu den Vorschlägen gehört, den Anspruch von Patienten auf ein Zweitmeinungsverfahren nicht auf planbare operative Eingriffe zu beschränken. Vielmehr solle er bei schwerwiegenden Erkrankungen auf nicht-operative sowie risikobehaftete planbare Behandlungen erweitert werden. Versicherte dürften aber nicht zu einem Zweitmeinungsverfahren gedrängt werden.
Die Länder setzen sich zudem dafür ein, Praxisnetze zu stärken. So fordern sie im Hinblick auf ein besser abgestimmtes Entlassmanagement, dass Krankenhäuser mit anerkannten Praxisnetzen Verträge schließen können. Darüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, die Frist für die Errichtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. So hätten diese mehr Zeit, mit den Krankenkassen alternative regionale Vereinbarungen zu treffen.
Anerkennend erwähnt werden Verfahren der „dringlichen Überweisung“ wie in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Dort sollen entsprechend gekennzeichnete Überweisungen Patienten zu rascheren Terminen beim Facharzt verhelfen.
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