Ärzteschaft

Versorgungs­stärkungsgesetz: Gemeinsame Kritik der Berufsverbände

  • Freitag, 13. März 2015

Berlin – Zahlreiche ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände haben heute in Berlin ein Zeichen gegen das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) gesetzt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. In einer Resolution hätten sie den KBV-Vorstand in seiner Kritik am Gesetzentwurf bestärkt, hieß es im Anschluss an ein Treffen.

Durch einen Abbau fachärztlicher Versorgung werde es regional zu erheblichen Verwerfungen in der Patientenversorgung kommen, so ein Vorwurf in der Resolution. Als Vorsitzender einer Körperschaft habe Andreas Gassen die Pflicht, den Gesetzgeber auf zu erwartende Missstände durch Gesetzesinitiativen hinzuweisen. „Die zuständigen Politikerinnen/ Politiker sollten sich dafür bedanken, anstatt teils zu persönlich abgeleitete Kritik zu üben“, befanden die Teilnehmer des Treffens. Unterzeichnet haben die Resolution 53 Verbände. Die Unterschrift des Deutschen Hausärzteverbands fehlt.

KV Nordrhein: Keine Benachteiligung bis zum St. Nimmerleinstag
Zuletzt hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein vor wenigen Tagen während ihrer Vertreterversammlung (VV) ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung den Großteil der Änderungswünsche des Bundesrates am Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) abgewiesen hat.

„Im Unterschied zum Entwurf der Bundesregierung kam aus dem Bundesrat der Vorschlag, unbegründete Unterschiede bei den für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehenden Mittel nicht erst 2017, sondern schon 2016 zu beseitigen“, nannte der KV-Vorstandsvorsitzende Peter Potthoff ein Beispiel. „Wir können nicht hinnehmen, bis zum St. Nimmerleinstag benachteiligt zu werden.“ Richtig sei auch der Vorschlag des Bundesrats gewesen, die Nachweispflicht für unbegründet niedrige Aufsatzwerte für die Entwicklung der Gesamtvergütung nicht mehr den KVen zuzuweisen.

Die Länderkammer hatte auf mehr als 100 Seiten Korrekturen am Gesetzentwurf angemeldet. Die Bundesregierung lehnte in ihrer knapp 30 Seiten umfassenden Gegenäußerung jedoch die meisten Vorschläge ab. In einigen Fällen hat sie allerdings auch eine Übernahme der Anregungen beziehungsweise eine Prüfung zugesagt. Details zu wichtigen Themen hat das Deutsche Ärzteblatt in einer Übersicht zusammengestellt.

Rie

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