Ärzteschaft

Versorgungs­stärkungsgesetz: Hessische Delegierten­versammlung warnt vor psychothera­peutischen Versorgungslücken

  • Dienstag, 2. Dezember 2014

Frankfurt – Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) könnte in Hessen zu Qualitätsverlusten in der psychotherapeutischen Versorgung  führen. Darauf hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LAEKH) in einer Resolution hingewiesen. Darin wendeten sich die Ärztevertreter entschieden gegen Versuche, die bereits lange bekannten Missstände in der ambulanten psychothera­peutischen Versorgung der Bevölkerung zu verschlimmern. 

Sollte das GKV-VSG wie geplant verabschiedet werden, müssten der Kammer zufolge etliche psychotherapeutische Praxissitze abgebaut werden. „Die bereits bestehenden eklatanten Wartezeiten und Versorgungsmängel würden dadurch weiter verschlechtert“, warnte das Ärzteparlament.

Es kritisierte den als Berechnungsgrundlage herangezogenen Versorgungsgrad für den vertragspsychotherapeutischen Bereich als veraltet und somit nicht valide. Denn der im Gesetzesentwurf berechnete 100-prozentige psychotherapeutische Versorgungsgrad  basiere  auf dem Versorgungs-Ist-Zustand bei der Verabschiedung des Psychothera­peutengesetzes 1999.

Vor diesem Hintergrund forderte das Ärzteparlament  die hessischen Bundestagsab­geordneten, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf, die durch das Gesetz drohende Fehlent­wicklung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung  zu verhindern.

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