Versorgungsstärkungsgesetz: Hessische Delegiertenversammlung warnt vor psychotherapeutischen Versorgungslücken
Frankfurt – Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) könnte in Hessen zu Qualitätsverlusten in der psychotherapeutischen Versorgung führen. Darauf hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LAEKH) in einer Resolution hingewiesen. Darin wendeten sich die Ärztevertreter entschieden gegen Versuche, die bereits lange bekannten Missstände in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung zu verschlimmern.
Sollte das GKV-VSG wie geplant verabschiedet werden, müssten der Kammer zufolge etliche psychotherapeutische Praxissitze abgebaut werden. „Die bereits bestehenden eklatanten Wartezeiten und Versorgungsmängel würden dadurch weiter verschlechtert“, warnte das Ärzteparlament.
Es kritisierte den als Berechnungsgrundlage herangezogenen Versorgungsgrad für den vertragspsychotherapeutischen Bereich als veraltet und somit nicht valide. Denn der im Gesetzesentwurf berechnete 100-prozentige psychotherapeutische Versorgungsgrad basiere auf dem Versorgungs-Ist-Zustand bei der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1999.
Vor diesem Hintergrund forderte das Ärzteparlament die hessischen Bundestagsabgeordneten, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf, die durch das Gesetz drohende Fehlentwicklung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zu verhindern.
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