Ärzteschaft

Versorgungsvertrag für Kinder schwerkranker Eltern in Westfalen-Lippe

  • Mittwoch, 1. Juli 2015

Düsseldorf/Dortmund – Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern mit einem schwer erkrankten Elternteil bietet ein neuer Versorgungsvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe und der Techniker Krankenkasse (TK). „Kinder haben feine Antennen und nehmen die veränderte Situation, wenn ihre Mutter oder ihr Vater schwer erkrankt ist, besonders intensiv wahr“, erläutert Gerhard Nordmann, zweiter Vorsitzender der KV. Häufig trauten sich die Kinder jedoch nicht, über ihre Ängste und Sorgen zu sprechen. Genau hier setze der neue Vertrag an. „Es ist gut, dass die TK bereit ist, eine weitere Versorgungslücke zu schließen und die teilnehmenden Psycho­therapeuten und Ärzte dafür auch außerhalb des engen Vergütungsbudgets zu bezahlen“, betonte der KV-Vize.

Familien mit minderjährigen Kindern können ab Anfang Juli psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die schwer erkrankte Mutter oder der Vater TK-versichert sind. Welcher Krankenkasse der andere Elternteil beziehungsweise die Kinder angehören, ist nicht erheblich.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von bis zu acht Beratungssitzungen je 50 Minuten. Teilnehmende Psychotherapeuten und Ärzte beraten die Familie zunächst in zwei Sitzungen. Anschließend kann ein flexibles Beratungsangebot von bis zu sechs weiteren Sitzungen mit den Erziehungsberechtigten oder anderen engen Bezugspersonen und den Kindern erbracht werden. Eltern und Kinder können gemeinsam oder in getrennten Sitzungen beraten werden.

An dem Vertrag teilnehmen können zugelassene, ermächtigte und angestellte

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

  • psychologische Psychotherapeuten mit einer Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen

  • ärztliche Psychotherapeuten mit einer Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen

  • Kinder- und Jugendpsychiater

  • Kinder- und Jugendärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung Psychotherapie

  • Vertragsärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

„Wird ein Elternteil schwer krank, gerät die familiäre Geborgenheit ins Wanken. Oft sind Erwachsene in dieser Situation so mit sich selbst beschäftigt, dass sie die Überforderung und Nöte der Kinder und Jugendliche übersehen. Ihnen Hilfe durch professionelle Ansprechpartner zu geben, ist uns sehr wichtig“, sagte Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in Nordrhein-Westfalen.

hil

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