Vertragsärzte rufen zu Grippeschutzimpfungen auf

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und verschiedene Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) rufen dazu auf, sich entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Grippe und gegebenenfalls gegen COVID-19 impfen zu lassen.
„Die Impfung bietet den besten und gleichzeitig einfachsten Schutz vor der saisonalen Influenza“, sagte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Auch Ärztinnen und Ärzte seien aufgerufen, ihre Patienten gezielt auf die Schutzimpfungen anzusprechen.
Zu den Influenzarisikogruppen gehören Personen über 60 Jahre, jene mit einem Grundleiden, Personen mit schweren neurologischen Grunderkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem, Schwangere und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Außerdem sollten sich auch jene impfen lassen, die beruflich viel Kontakt zu anderen Personen haben und sich deshalb schneller anstecken können.
Sind Impfungen gegen Grippe und COVID-19 angezeigt, können beide Impfstoffe laut STIKO am gleichen Termin verabreicht werden.
Auf die Symptome der Influenza weist die KV Sachsen-Anhalt hin: hohes Fieber, Husten oder Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, starke Kopf- und Gliederschmerzen.
„Zwar beeinflusst auch eine normale Erkältung mit Husten und Schnupfen das Wohlbefinden, doch eine Influenza kann die Betroffenen bis zu mehreren Wochen außer Gefecht setzen und bei besonders schweren Verläufen sogar zum Tod führen“, warnte der KV-Vorsitzende Jörg Böhme.
Der Vorstand der KV Mecklenburg-Vorpommern rät, die jeweilige Praxis im Vorfeld zur Abstimmung eines Termins zu kontaktieren. „Die Praxen müssen die Impftermine so organisieren, dass der angebrochene Impfstoff verbraucht werden kann, für alle Impfwilligen zur Verfügung steht und kein unnötiger Verwurf von Impfstoff erfolgt“, so der Vorstand.
Die KBV stellt für Praxen Infomaterialien wie ein Praxisplakat, eine Infokarte und ein Video zur Verfügung, mit denen sie auf die Impfung hinweisen können.
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