Vertragsärzte verordnen weniger Antibiotika

Berlin – Die Zahl der ambulant verordneten Antibiotikatherapien ist rückläufig. Im vergangenen Jahr wurden in den Praxen rund 27 Millionen Antibiotikatherapien verschrieben. Das sind 11,5 Prozent weniger als im Vorjahr. 2024 hatte die Zahl der Verordnungen noch bei knapp 30,5 Millionen gelegen.
Das geht aus einer Auswertung der vertragsärztlichen Verordnungsdaten für die Jahre 2016 bis 2025 hervor, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat.
Die Entwicklung der ambulanten Antibiotikaverordnungen zeigt für den Zeitraum 2016 bis 2025 insbesondere wegen der Coronapandemie ein wechselhaftes Bild. Zwischen 2016 und 2019 sind die Verordnungen von etwa 34 Millionen auf 29 Millionen zurückgegangen.
Mit Beginn der Coronapandemie kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu einem Einbruch der Verordnungszahlen. Die Zahl der Antibiotikaverordnungen sank auf knapp 21,5 Millionen im Jahr 2020 und auf rund 19,5 Millionen im Jahr 2021.
Mit dem Ende der Schutzmaßnahmen und wieder zunehmender Krankheitslast durch Infektionen in der Bevölkerung ab 2022 nahmen die Verordnungszahlen wieder zu und überstiegen 2024 mit rund 30,5 Millionen Verordnungen das präpandemische Niveau von 2019.
Im Jahr 2025 sank die Anzahl an Verordnungen wieder auf 27 Millionen ab und unterschreitet damit jetzt das präpandemische Verordnungsniveau.
„Diese Entwicklung zeigt, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Antibiotika in der Regel überaus sorgsam und verantwortungsbewusst verordnen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried. Das zeigt sich laut dem Zi auch in der Wirkstoffwahl.
Während im Jahr 2015 noch 36 Prozent der Patientinnen mit unkompliziertem Harnwegsinfekt ein Fluorchinolon erhielten, waren es 2024 nur noch rund sechs Prozent. Ein deutlicher Rückgang der Fluorchinolon-Verordnungen bei Harnwegsinfekten zwischen 2018 und 2019 fällt der Zi-Auswertung zufolge zeitlich mit Rote-Hand-Briefen zu den Wirkstoffen zusammen.
„Die von uns aktuell ausgewerteten Daten deuten somit deutlich darauf hin, dass das ärztliche Verordnungsverhalten unmittelbar an aktuelle Sicherheitsinformationen und Therapieempfehlungen hin angepasst wird“, erläuterte von Stillfried.
Die Rote-Hand-Briefe zu der Gruppe der Fluorchinolone warnten vor schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen, unter anderem Sehnenentzündungen und Sehnenrissen, peripheren Neuropathien und anderen neuro-psychiatrischen Nebenwirkungen sowie Herzklappeninsuffizienzen.
Fluorchinolone sollten nur noch dann verordnet werden, wenn andere Antibiotika nicht infrage kommen oder versagt haben. Bei leichten bis mittelschweren Infektionen wie einfachen Blasenentzündungen sollten sie laut den Rote-Hand-Briefen nicht standardmäßig eingesetzt werden.
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