Politik

Vertragsarztrecht: Gesetz ist in Bundestag eingebracht

  • Montag, 25. September 2006

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am 22. September in erster Lesung über den Gesetzentwurf zum Vertragsarztrechtänderungsgesetz debattiert. Damit sollen vor allem berufsrechtliche Änderungen in das geltende Vertragsarztrecht aufgenommen werden, „um die vertragsärztliche Berufsausübung effizienter und damit wettbewerbsfähiger zu machen“, wie es im Entwurf heißt. Anlass dazu waren unter anderem Beschlüsse des 107. Deutschen Ärztetags 2004 sowie des 7. Deutschen Psychotherapeutentags 2006. Die jeweiligen Delegierten dort schufen die Basis zur Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, der Tätigkeit an mehr als einem Ort und der Zulässigkeit von Anstellungen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten.

„Ich bin mir sicher, dass wir mit den geplanten Veränderungen moderne Strukturen schaffen und den Arztberuf attraktiver machen“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk. Die Freiheit, sowohl in niedergelassenen Praxen wie im Krankenhaus tätig sein zu können, eröffne gerade vielen Berufseinsteigern neue Perspektiven.

Dr. med. Harald Terpe von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen kritisierte allerdings, dass der Gesetzentwurf „nicht mit einer leistungsgerechten Vergütung einhergeht“.

Ursprünglich sollte zum 1. Januar 2007 eine morbiditätsbezogene Vergütung an die Stelle der Budgets treten soll. Nun wird im Gesetzentwurf lediglich festgelegt, dass die Einführung einer direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich auf den 1. Januar 2009 verschoben wird."

Terpe bemängelte darüber hinaus, dass eine mögliche große Zahl von Filialpraxen unter Umständen eher den unlauteren Wettbewerb fördere als eine bessere ärztliche Präsenz in bislang unterversorgten Gebieten. Er schloss sich zudem der Kritik der Bundesärztekammer an, die bemängelt hatte, dass mehrere Regelungen im Gesetz über geltendes Berufsrecht hinaus gingen.

Rie

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