Vertragsgrundsätze für Inkontinenz-Versorgung vorgestellt
Berlin – Welche Grundsätze Verträge zur ableitenden Inkontinenzversorgung einhalten sollten, hat der Fachbereich „Stoma/Inkontinenz“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) erarbeitet. Im Zentrum steht die Forderung nach einer bedarfsgerechten Verordnung der Hilfsmittel.
Konkret fordert der Industrieverband unter anderem
eine Versorgung entsprechend den geltenden Richtlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften
die Wahlfreiheit des Patienten zu erhalten
eine Vergütung, die dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Patienten gerecht wird.
Zu dem Indikationsspektrum bei der ableitenden Inkontinenzversorgung gehören Blasenentleerungsstörungen infolge von neurologischen Krankheiten oder Verletzungen, chronischer Harnverhalt, Lähmungen der Harnblase, Stilllegung oder starke Verengung der Harnblase nach operativen Eingriffen, altersbedingte Blasenentleerungsstörungen, altersbedingte Formen der Urin-Inkontinenz, Schädel- und Hirnverletzungen oder psychogene Erkrankungen.
„Zur Mobilitätsförderung und Lebensentfaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sollte der Versorgungsbedarf der Patienten immer an die tatsächliche Lebenssituation angepasst werden“, hieß es aus dem BVMed.
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