Vertreterversammlung der KV Bayerns kritisiert vorgesehene Aufgabenerweiterungen für Apotheken

München – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns hat in einer Resolution die geplanten Aufgabenerweiterungen für Apotheken kritisiert und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aufgefordert, diese aus dem Referentenentwurf für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zu streichen.
Der Referentenentwurf sieht für die Apotheken unter anderem eine Erweiterung des Impfrechts und die Befugnis vor, unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung abzugeben.
Die Delegierten der KVB befassten sich bei ihrem Treffen außerdem intensiv mit der Regulierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Laut dem KV-Vorstand – Christian Pfeiffer, Peter Heinz und Claudia Ritter-Rupp – liegt der Anteil von Private Equity Gesellschaften an allen MVZ im Bereich der Augenheilkunde bei über 40 Prozent und im Bereich der Radiologie und Labormedizin bereits bei über 50 Prozent. „Die Regulierung von iMVZ steht zwar im Koalitionsvertrag, aber es tut sich nichts“, kritisierte der KV-Vorstand.
„Der Zeit- und Kostendruck in iMVZ-Ketten und führt zu einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung. Das Patientenwohl muss aber stets über wirtschaftlichen Interessen stehen“, betonte die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Petra Reis-Berkowicz.
Ein weiteres Thema des Treffens waren unter anderem die Angebote großer Drogeriemärkte zur Augen- und Hautanalyse. Hierbei werde die ärztliche Kernkompetenz massiv infrage gestellt und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis stark in Gefahr gebracht, so die Kritik in der Vertreterversammlung.
Wichtig sei, die Entwicklung zu beobachten und kritisch zu hinterfragen, inwiefern diese dem Patientenwohl dienen könnten, hieß es aus der KV.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: