Vermischtes

Verunglückte „Gorch Fock“-Kadettin: Gericht weist Klage gegen Arzt zurück

  • Freitag, 5. August 2016

Schleswig/Geilenkirchen – Im Fall der 2008 tödlich verunglückten „Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken aus Geilenkirchen hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ein Straf­ver­fahren gegen den Schiffsarzt abgelehnt. Dies hatten die Eltern beantragt. Wie das Gericht heute mitteilte, hat der Erste Strafsenat den Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung als unbegründet eingestuft.

Die damals 18-Jährige war Anfang September 2008 aus ungeklärten Gründen über Bord des Segelschulschiffs der Marine gegangen. Sie trug keine Rettungsweste. Ihre Leiche wur­de Tage später in der Nordsee entdeckt. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück.

Die Eltern werfen dem Arzt laut OLG vor, er habe ihre Tochter in Kenntnis ihrer Unter­leib­­schmerzen und ihrer Neigung, häufig kurzzeitig einzuschlafen, pflichtwidrig nicht vom Dienst ausgeschlossen. Dies sei Ursache für das Überbordgehen gewesen.

Da die Todesumstände ungeklärt sind, könne auch nicht festgestellt werden, dass die behaupteten pflichtwidrigen Handlungen des Arztes ursächlich für den Tod der Kadettin waren, stellten die Richter fest. Nichts spreche dafür, dass der Mediziner in seinem Dienst das Leben der ihm anvertrauten jungen Frau menschenverachtend aufs Spiel gesetzt habe.

Das OLG wies auch den Klageantrag wegen Urkundenunterdrückung und Prozess­betrugs zurück. Die Eltern waren davon ausgegangen, der Arzt habe Teile aus der Kran­kenakte entfernt, bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine unr­ich­tige dienstliche Stellungnahme abgegeben und dadurch Prozessbetrug begangen.

Bezüglich der Aktenmanipulation scheiden laut OLG eine Anklageerhebung oder weitere Ermittlungen aus, weil etwaige Delikte bereits verjährt seien. Im Hinblick auf den behaup­teten Prozessbetrug sei der Sachverhalt nur unvollständig dargelegt worden und der Antrag damit unzulässig.

Mit dem Fall Jenny Böken befasst sich Mitte September auch das Oberverwaltungs­ge­richt in Münster in einem Berufungsverfahren. Die Eltern wollen klären lassen, ob der Dienst für ihre Tochter in jener Nacht besonders lebensgefährlich war.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte in erster Instanz entschieden, der nächtliche Wach­dienst von Offiziersanwärtern auf der „Gorch Fock“ ganz vorn auf dem Posten „Aus­guck“ ohne Sicherung sei bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich. Er sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden.

dpa

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