Vermischtes

Verwaltungsgericht: Quarantäne bei Affenpocken rechtmäßig

  • Donnerstag, 7. Juli 2022
/picture alliance, Institute of Tropical Medicine, Antwerp
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München – Die Quarantäne eines an Affenpocken erkrankten Patienten ist nach Ansicht des Verwaltungsge­richts München rechtmäßig. Eine Infektion setze keinen sexuellen Kontakt voraus, sondern könne auch durch Kontakt mit konta­minierten Gegenständen geschehen, befand das Gericht in einem Eilbeschluss, der heute veröffentlicht wurde.

Trotz der starken Belastung durch eine häusliche Absonderung überwiege der Schutz der Gesundheit der Be­völkerung. Das Gericht wies mit seinem Beschluss (Az.: M 26b S 22.3317) den Eilan­trag eines Mannes zurück, mit dem sich dieser gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne zur Wehr setzen wollte.

Demnach darf er seine Wohnung währendessen ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlas­sen. Den Zeitraum von 21 Tagen beanstandete die Kammer nicht. Die bereits gestern getroffene Ent­scheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte damit argumentiert, dass sich eine Infektion mit Affenpocken nur bei gleichgeschlechtli­chem Geschlechtsverkehr unter Männern übertrage. Dem folgte das Gericht nicht.

Die Erkrankung sei weder auf Männer beschränkt, noch setze sie einen sexuellen Kontakt voraus. Die Kammer bezog sich dabei auch auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), das insbesondere bei Neugebore­nen, Kindern, Schwangeren, alten Menschen und Immungeschwächten das Risiko für einen schweren Verlauf bestehe.

dpa

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