Vierte Verfassungsbeschwerde gegen Finanzstabilisierungsgesetz eingereicht

Berlin – Nach Roche, Abbvie und Janssen hat mit Ipsen das vierte Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sowie des Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darauf haben heute Ipsen und der der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) hingewiesen.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) war am 12. November des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Es soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren und greift dazu in verschiedene Leistungsbereiche ein, unter anderem in den Arzneimittelsektor.
Ipsen bewertet die Maßnahmen als langfristiges Hemmnis für den pharmazeutischen Innovations- und Forschungsstandort mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Dabei sieht das Unternehmen in den damit verbundenen Belastungen für mehrere seiner Arzneimitteltherapien, auch unter Berücksichtigung ihrer additiven Wirkung, eine unverhältnismäßige Verletzung seiner verfassungsmäßigen Grundrechte.
Sowohl die Neuregelung der Rabattfolgen einer Nutzenbewertung als auch der Zusatzrabatt auf Medikamentenkombinationen werden dem vfa zufolge von den Unternehmen als systemwidrige Eingriffe in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung gewertet.
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