Vermischtes

Vierte Verfassungs­beschwerde gegen Finanzstabilisierungs­gesetz eingereicht

  • Donnerstag, 16. November 2023
Bundesverfassungsgericht
/picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Nach Roche, Abbvie und Janssen hat mit Ipsen das vierte Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwer­de gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sowie des Arzneimittellieferengpassbekäm­pfungs-­ und Ver­sor­gungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darauf haben heute Ipsen und der der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) hingewiesen.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) war am 12. November des vergangenen Jahres in Kraft getre­ten. Es soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren und greift dazu in verschie­dene Leistungsbereiche ein, unter anderem in den Arzneimittelsektor.

Ipsen bewertet die Maßnahmen als langfristiges Hemmnis für den pharmazeutischen Innovations- und Forschungsstandort mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Dabei sieht das Unternehmen in den damit verbundenen Belastungen für mehrere seiner Arzneimitteltherapien, auch unter Berücksichtigung ihrer additiven Wirkung, eine unverhältnismäßige Verletzung seiner verfassungsmäßigen Grundrechte.

Sowohl die Neuregelung der Rabattfolgen einer Nutzenbewertung als auch der Zusatzrabatt auf Medikamen­ten­­kombinationen werden dem vfa zufolge von den Unternehmen als systemwidrige Eingriffe in die etablier­ten Regeln der Arzneimittelerstattung gewertet.

EB

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