Vorerst keine Sicherstellungsrichtlinie in Westfalen-Lippe
Dortmund – In Westfalen-Lippe tritt die Sicherstellungsrichtlinie vorerst nicht in Kraft. Das haben die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) beschlossen. Die KVWL kündigte an, zunächst den weiteren Verlauf der Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen abwarten zu wollen.
„Solange die Kassenseite weiterhin auf ihrer kompromisslosen Linie beharrt und nicht bereit ist, das ambulante Finanzniveau in Westfalen-Lippe endlich leistungsgerecht zu erhöhen, können und wollen wir nicht aus den ohnehin schon geringen Finanzmitteln noch zusätzliche Summen für Sicherstellungsmaßnahmen entnehmen“, erklärte VV-Vorsitzender Volker Schrage.
Diesen Spielraum gäbe es nicht, zumal die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Westfalen-Lippe schon heute notgedrungen mit dem bundesweit niedrigsten Finanzvolumen die alltägliche Patientenversorgung sicherstellen müssten. Über finanzielle Unterstützungswege neuer Praxen oder einzelner Mediziner könne man erst wieder entscheiden, wenn die Gelder für die ambulante Versorgung von den hiesigen Krankenkassen aufgestockt worden sind, so Schrage.
Bei den aktuellen Honorarverhandlungen zwischen der KVWL und den Krankenkassen ist bislang keine Einigung in Sicht. Für die ambulante Versorgung der Patienten steht in Westfalen-Lippe laut der KV bundesweit das geringste Finanzvolumen zur Verfügung, nämlich rund 325 Euro pro Jahr und Versichertem. Der Bundesdurchschnitt lag 2012 mit 352 Euro hingegen deutlich höher.
„Leider zeichnet sich ab, dass die Krankenkassen auch weiterhin nicht bereit sind, die Finanzmittel für Westfalen-Lippe zu erhöhen. Das heißt, sie zementieren die ‚rote Laterne’ Westfalen-Lippes und erweisen unserer Region damit einen Bärendienst“, sagte der zweite KV-Vorsitzende Gerhard Nordmann.
Mit der Sicherstellungsrichtlinie will die KVWL verschiedene Fördermaßnahmen ergreifen, um die vertragsärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe zu gewährleisten. So sollen niederlassungswillige Mediziner zinslose Darlehen zum Aufbau einer Praxis erhalten. Weitere Bestandteile der Richtlinie sind das Gewähren von Umsatzgarantien in strukturschwachen Regionen oder finanzielle Zuschüsse bei der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle. Dafür will die KVWL zwei Millionen Euro aus den eigenen Rücklagen zur Verfügung stellen.
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