Politik

Vorschlag für mehr Organspenden zu Lebzeiten

  • Mittwoch, 24. Juli 2024
/SewcreamStudio, stock.adobe.com
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Berlin – Im Ringen um mehr lebensrettende Organ­spenden kommen weitere Vorschläge ins Gespräch. Die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr regte eine Ausweitung der Möglichkeiten zu Lebzeiten von Spendern an. Sie begrüßte einen vom Bundeskabinett dazu auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf.

Teilweise Beschränkungen nur auf Nierenspenden seien aber nicht nachvollziehbar, sagte sie. „Denn das Transplantationsgesetz erlaubt schon jetzt etwa unter Verwandten auch die Übertragung anderer Organe wie von Teilen der Leber, der Lunge, des Darms oder der Bauchspeicheldrüse.“

Den Gesetzesplänen zufolge sollen Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren erlaubt sein.

Wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist, soll die Niere dann nicht nur an die geplante nahestehende Person gehen dürfen, sondern „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Helling-Plahr sagte: „Wieso Überkreuzspenden nun nur bei Nieren gesetzlich zugelassen werden sollten, erschließt sich nicht.“ Daher werde die Sinnhaftigkeit und Praktikabi­li­tät einer solchen Beschränkung in den Beratungen im Bundestag zu diskutieren sein.

Die Abgeordnete begrüßte auch die vorgesehene Möglichkeit zu uneigennützigen Nierenspenden, ohne den Empfänger zu kennen. Die FDP-Fraktion fordere seit langem, das Potenzial der altruistischen Lebendspende besser zu nutzen, um Betroffenen, die dringend auf ein Organ warten, zu helfen.

Thema im Bundestag ist auch eine Reform der Regeln für Organspenden nach dem Tod. Eine Abgeordneten­gruppe stellte dazu eine fraktionsübergreifende Initiative vor, die auf die gesetzliche Einführung einer Wider­spruchsregelung zielt. Das heißt, dass zunächst alle als Spender gelten sollen – es sei denn, man widerspricht.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier spricht sich für eine Widerspruchslösung bei der Organspende aus - und erzählt gemeinsam mit seiner Frau eine persönliche Geschichte.

Es sei „ein Widerspruch, wenn wir die Widerspruchslösung im eigenen Land ablehnen und zugleich die Orga­ne aus den anderen Ländern gerne annehmen. Wir begreifen uns als verantwortungsbewusste, mündige Bür­ger, deshalb können wir uns auch abverlangen, eine Entscheidung zu treffen“, sagte Steinmeier dem Magazin Bunte in einem gemeinsamen Interview mit seiner Frau Elke Büdenbender.

Bisher habe man die Menschen in Deutschland nicht ausreichend überzeugen können, sich für oder gegen eine Organspende auszusprechen, so der Bundespräsident. Zur selben Zeit profitiere man aber durch den Eurotransplantverbund von der deutlich höheren Spendenbereitschaft im europäischen Ausland.

Man wolle niemanden zur Organspende nach dem Tod zwingen, „sie ist freiwillig und muss freiwillig bleiben“. Jährlich stürben jedoch viele Menschen, „die nicht sterben müssten, wenn Organe zur Verfügung stünden“, sagte Steinmeier. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Wider­spruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert.

dpa

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