Vorschlag für mehr Praxiszeiten von Allgemeinmedizinern
Mainz – Die Ärztekammer Rheinland-Pfalz stellt einen Vorschlag zur Diskussion, der die Praxiszeiten von Allgemeinmedizinern verlängern und den Hausärztemangel lindern soll. Nach dem sogenannten „Guntersblumer Modell“ könnten werdende Hausärzte die komplette Weiterbildungszeit bei einem Allgemeinmediziner im ambulanten Bereich durchlaufen.
„Diese Möglichkeit eröffnet neue Wege“, sagte der Landesärztekammer-Präsident Frieder Hessenauer. Ein approbierter Arzt beginne im Schnitt mit 28 Jahren seine Weiterbildung und diese dauere durchschnittlich fünf Jahre. Mit 33 Jahren beginne er also, als Facharzt zu arbeiten. Mit etwa 63 Jahren gehe er in Rente. Er arbeite also rund 30 Jahre als Facharzt, rechnete Hessenauer vor.
Könnte ein Landarzt in spe jedoch seine allgemeinmedizinische Weiterbildungszeit von Beginn bis zum Ende in einer Hausarztpraxis absolvieren, wäre er fünf Jahre länger als Landarzt aktiv – und damit ein Sechstel seiner bisherigen durchschnittlichen Lebensarbeitszeit in der Praxis.
Hessenauer wies daraufhin, dass diese Landarzt-Regelung für Regionen gelten könnte, in denen bereits ein Mangel an Ärzten herrsche oder drohe. „Eine entsprechende Vergütung für den Landarzt in Weiterbildung muss gewährleistet sein; Leistungen, die er erbringt, müssen in der Praxis auch voll abrechenbar sein“, forderte die Kammer.
„Wir sind bereit, neue Wege auszuprobieren, um eine gute Versorgung auch in Zukunft bieten zu können. Stimmen die Rahmenbedingungen, dann gehen Ärzte auch aufs Land“, sagte Hessenauer.
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