Voßhoff will mehr Kompetenzen gegenüber Sicherheitsbehörden
Berlin – Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will für ihr Amt mehr Kompetenzen gegenüber den Sicherheitsbehörden. Bei der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an EU-Standards habe es der Gesetzgeber versäumt, die Durchsetzungs- und Sanktionsbefugnisse der Beauftragten zu stärken, erklärte Voßhoff gestern anlässlich der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts in Berlin. Vielmehr hätten es Bundestag und Bundesrat „bei nicht bindenden Beanstandungen“ belassen.
Positiv sei hingegen, dass im Zuge der Neuregelungen die Rechte der Bürger weniger eingeschränkt worden seien, als geplant. In anderen Gesetzgebungsprozessen seien wichtige Befugnisse der Datenschutzbeauftragten beschnitten worden, etwa bei der Kontrolle der Nachrichtendienste. Sie dürfe den Bundestag und seine Gremien nicht mehr von sich aus über Kontrollen der Nachrichtendienste informieren.
Als eine zentrale Herausforderung ihrer Behörde nannte Voßhoff „die rasant fortschreitende Digitalisierung vieler Lebensbereiche“. Eine Untersuchung der in Deutschland erhältlichen Gesundheits-Apps habe ergeben, dass die Datenschutzerklärungen vieler Produkte ungenügend seien. Für die Nutzer bleibe unklar, welche ihrer sensiblen Gesundheitsdaten von wem und wo gespeichert wurden.
Im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens habe sie den Gesetzgeber davon überzeugen können, die zu speichernden Fahrdaten auf Positions- und Zeitangaben zu beschränken, erklärte Voßhoff weiter. „Gespeichert wird nur, wenn die Fahrzeugsteuerung zwischen Mensch und Maschine wechselt.“ Voßhoff zufolge wandten sich in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 20.000 Bürger mit Beschwerden und Fragen an die Bundesbeauftragte.
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