Wahltermin für Sozialwahlen steht fest

Berlin – Die nächsten Sozialwahlen sollen am 31. Mai 2023 stattfinden. Das haben der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe gestern im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt.
2023 wollen die Ersatzkassen ihren Versicherten in einem Modellprojekt erstmals die Möglichkeit bieten, alternativ zur Briefwahl ihre Stimme online abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt das Projekt zur Online-Wahl, das richtungsweisend für künftige demokratische Abstimmungswege in Deutschland sein könne, hieß es.
Bei der Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsparlamente der Sozialversicherungsträger gewählt. Rund 51 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen sind 2023 erneut aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Sozialparlamente zu wählen.
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Verwaltungsräte der Ersatzkassen beschließen zum Beispiel die Haushalte und entscheiden somit über die Verwendung der Beitragsgelder.
Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Bei den letzten Sozialwahlen 2017 haben 15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben. Es handelt sich um die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Europa- und der Bundestagswahl.
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