Wales führt Widerspruchsregelung bei Organspende ein
London/Cardiff – In Wales werden künftig alle gesunden Erwachsenen automatisch potenzielle Organspender sein – es sei denn, sie schließen das für sich ausdrücklich aus. Das Regionalparlament in Cardiff fasste gestern einen entsprechenden Beschluss. Das neue Gesetz soll 2015 in Kraft treten. Bisher müssen Waliser – wie in Deutschland – per Organspendeausweis ausdrücklich ihren Willen zur Spende bekunden, ehe nach ihrem Hirntod ein Organ entnommen werden kann.
Eine sogenannte Widerspruchsregelung in ähnlicher Form wie künftig in Wales gilt bereits in mehreren europäischen Ländern, darunter Polen, Österreich, Frankreich und Belgien. In Deutschland ist sie seit langer Zeit in der Diskussion, scheitert aber an grundsätzlichen Rechtsfragen. Auch im Rest Großbritanniens gilt sie nicht.
Die Zahl der gespendeten Organe bleibt europaweit seit Jahren deutlich hinter den Notwendigkeiten zur Transplantation zurück. Täglich sterben mehrere Menschen auf der Warteliste, weil nicht rechtzeitig Spenderorgane gefunden werden können. Die Regionalregierung in Wales hofft, das Spendenaufkommen um 25 Prozent steigern zu können.
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