Warken verteidigt Gesetzesnovelle zur Krankenhausreform

Berlin – Zwar laufe die Ressortabstimmung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) noch. Sie sei aber zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf übermorgen vom Bundeskabinett beschlossen werde. Das sagte heute Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Im Rahmen des Krankenhausgipfels der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) verteidigte sie zudem die geplanten Anpassungen.
Mit dem KHAG halte man an den grundsätzlichen Zielen der Krankenhausreform fest, betonte Warken. Die Reform solle „praxistauglich“ umgesetzt werden. Vorwürfe, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gehe zu stark auf die Bundesländer zu, ließ sie nicht gelten. Die Länder müssten die Reform schließlich vor Ort umsetzen.
Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im BMG, sprach in einer vorgelagerten Diskussion davon, dass die bisherige Krankenhausreform „an die Realitäten“ angepasst werde.
Man wolle in gemeinsamer Arbeit mit Ländern und Klinikakteuren gute Kompromissregelungen erarbeiten – er erwarte auch im parlamentarischen Verfahren noch „Dynamik“. Sorge deutete an, dass es mit Blick auf die lange erwartete Notfallreform eventuell noch dieses Jahr eine erste Vorlage geben könnte: Das BMG arbeite „mit Hochdruck“ daran.
Der vom BMG eingeschlagene Änderungskurs sei zu begrüßen, sagte Katharina Schenk (SPD), Gesundheitsministerin in Thüringen. Um Planungssicherheit für Länder und Kliniken zu schaffen, brauche es möglichst zeitnah gesetzliche Qualitäts- und Strukturvorgaben. Schenk plädierte dafür, nicht ewig mit einer entsprechenden Umsetzung zu warten. Zugleich brauche es aus ihrer Sicht aber konkrete Mechanismen für ein Monitoring.
Hier stimmte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zu. Bei einem so grundlegenden Umbau der Finanzierung seien unbedingt Auswirkungsanalysen notwendig. Eine permanente Evaluierung könne beispielsweise von einem entsprechenden Begleitgremium von Bund und Ländern durchgeführt werden. Gaß prognostizierte „recht schnelle Probleme im Versorgungsalltag“ – dann seien „adäquate Abweichungen“ von den Vorgaben zu ermöglichen.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hat das von Bundesgesundheitsministerin Warken geplante Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform scharf kritisiert. „Dieses Gesetz ist letztlich der Abrissbagger der Krankenhausreform und kein Fortschritt, sondern Rückschritt“, sagte Dahmen heute im ARD-Morgenmagazin. Die Situation kleiner Grund- und Notfallkrankenhäuser auf dem Lande werde sich durch das Gesetz weiter verschlechtern.
Das Vorhaben Warkens sehe vor, „dass durch sehr umfangreiche Ausnahmeregelungen in Deutschland ein Flickenteppich entstehen wird“, bemängelte Dahmen. Der Gesundheitspolitiker befürchtet deshalb weiter steigende Kosten für die Krankenhausausgaben und eine gleichzeitig sinkende Qualität.
Warken gehe es nicht um eine Anpassung, „sondern es geht um das Aushebeln der zentralen Wirkmechanismen der Krankenhausreform“. Der Grünen-Gesundheitspolitiker nannte hier unter anderem die Abschaffung sogenannter Leistungsgruppen – in die künftig medizinische Leistungen eingruppiert werden sollen – sowie das Aussetzen von Pflegepersonaluntergrenzen und Ausnahmen von Facharztstandards.
„All das wird die Qualität der Versorgung senken. Menschen können sich nicht mehr darauf verlassen, dass dort, wo ein Schild ,Krankenhaus' dranhängt, auch Krankenhaus drin ist.“ Dahmen fügte hinzu: „Wir bekommen schlechtere Qualität zu höheren Kosten. Das schlechte aus zwei Welten. Das kann kein Fortschritt sein, sondern das ist wirklich Rückschritt.“
Gerlach: Nachbesserungen berechtigt
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat die Warnung des Grünen-Politikers Dahmen vor Korrekturen an der Krankenhausreform scharf kritisiert. Die CSU-Politikerin betonte, die von den Ländern geforderten Nachbesserungen seien „völlig berechtigt“. „Dabei geht es nicht um eine ‚Aufweichung‘ der Reform, sondern um wichtige Weichenstellungen im Sinne der Patientinnen und Patienten.“
Die Krankenhausversorgung vor allem in den ländlichen Regionen dürfe nicht gefährdet werden, so Gerlach. Es sei deshalb dringend notwendig, dass die Länder von den Leistungsgruppen-Voraussetzungen in begründeten Fällen abweichen dürften. „Dies gilt für Vorgaben, die im konkreten Fall unerfüllbar sind. Der Punkt ist auch für die Kommunen wichtig, denn benötigte Krankenhausleistungen muss es weiter geben. Auf Änderungen in diesem Sinne wird Bayern bestehen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Auch in anderen Regelungsbereichen besteht noch Nachbesserungsbedarf am Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. Das betrifft zum Beispiel eine praxisgerechte Definition des ‚Fachklinik‘-Begriffs. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung über Fachkrankenhäuser ist gerade in Bayern sehr wichtig – auch hier setzen wir uns für den Erhalt der benötigten Strukturen ein.“
Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) sieht ebenfalls noch „erheblichen Anpassungsbedarf“. „Das Bundesgesundheitsministerium ist uns in einigen wichtigen Punkten wie den bislang nicht stimmigen Planungsfristen und bei den erforderlichen Ausnahmeregelungen entgegengekommen“, sagte sie.
Ebenso sei der vorgesehene notwendige Lückenschluss bei den Soforttransformationskosten aus den Jahren 2022/2023 eine „sehr gute Botschaft.“ Sie sehe aber weiterhin dringenden Anpassungsbedarf, insbesondere bei der Vorhaltevergütung und der Gewährleistung der Planungs- und Rechtssicherheit für die Länder.
Der Ärztliche Direktor des Frankfurter Universitätsklinikums warnte vor Verzögerungen bei der Krankenhausreform. „So viel Zeit haben wir angesichts der massiven Herausforderungen nicht“, sagte Jürgen Graf zu Plänen, den Zeithorizont für die Umsetzung auf bis zu sechs Jahre zu erweitern. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Großprojekt nach dem Regierungswechsel in Berlin „rückabgewickelt“ werde, so Graf. „Aus Sicht der Universitätsmedizin wäre das fatal.“
Auch der Verband der Universitätsklinika Deutschlands sieht die dringend nötige Reform gefährdet. „Anstelle einer konsequent qualitätsorientierten und zukunftsfähigen Versorgungsstruktur droht eine Manifestierung kleinteiliger und ineffizienter Strukturen“, so der Verband in einer Mitteilung.
Die von Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Reform war vergangenes Jahr beschlossen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor.
Mit der Reform sollen die Behandlungsqualität verbessert und ein unkontrolliertes Kliniksterben wegen finanzieller Probleme verhindert werden. Warken hatte bereits bei Amtsübernahme im Mai angekündigt, die Reform „verbessern“ zu wollen.
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