Warnung vor Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen bei Gedenkveranstaltung zu NS-Verbrechen

Berlin – Mit einer Informationsveranstaltung und einem anschließenden Gedenkgang haben die Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie heute in Berlin an die Opfer von Patientenmorden und Zwangssterilisationen während der Zeit des Nationalsozialismus erinnert, an denen auch Ärztinnen und Ärzte beteiligt waren.
Ziel der seit 2009 jährlich Anfang September stattfindenden Veranstaltung ist es, „den Opfern und ihren Angehörigen ihre Namen, ihre Geschichten und ihre Würde zurückzugeben“, wie die Verbände betonen.
Unter dem Titel „Gegen das Vergessen – Aus der Geschichte lernen“ stellte der bundesweite Zusammenschluss führender Fach-, Wohlfahrts- und Selbsthilfeverbände im Bereich der Psychiatrie bei der Gedenkveranstaltung jedoch auch die gegenwärtige Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen in den Fokus.
Sie dürften nicht erneut ausgegrenzt werden, mahnten die die Verbände und verwiesen dabei auf gegenwärtige Darstellungen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen durch Rechtsextreme.
Viele artikulierten ihre Sorgen bezüglich einer zunehmenden gesellschaftlichen und medialen Ausgrenzung psychisch erkrankter Menschen. Öffentliche Debatten über ambulante Zwangsbehandlungen oder die zentrale Erfassung entsprechender Diagnosen verstärkten Unsicherheit und das Gefühl existenzieller Bedrohung, warnten die Verbände.
Dazu gehören unter anderem die Aktion Psychisch Kranke, der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrene, der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen sowie Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, die Diakonie, die AWO und das Deutsche Rote Kreuz. Die Erinnerung an die NS-Verbrechen sei als Auftrag zu verstehen, Stigmatisierung und Diskriminierung entgegenzutreten und die Würde der Betroffenen zu schützen.
Eine „große Schande der Medizin“
Die Bedeutung einer lebendigen Erinnerungskultur gerade in der gegenwärtigen Situation machte auch Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sehr deutlich. Für ihn sei eine inklusive Erinnerungskultur eine „Herzensangelegenheit“.
Es dürfe niemals vergessen werden, aus welcher schrecklichen Geschichte Deutschland zwischen 1933 und 1945 und auch davor und danach komme. Es sei eine „große Schande der Medizin“ gewesen, dass Täterinnen und Täter nach 1945 teilweise bruchlos als Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachkräfte weiterarbeiten konnten, so Dusel.
Thomas Beddies vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin verwies auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang 2025, mit dem die Aufarbeitung der Verbrechen intensiviert werden soll. Er bezeichnete es als positiv, dass sich der Bundestag dafür einstimmig ausgesprochen habe und dafür auch eine finanzielle Ausstattung vorgesehen sei.
Dabei müsse der Blick über die Opfer hinaus auch auf die Täterinnen und Täter sowie auf die Strukturen gerichtet werden, die die Verbrechen ermöglicht hätten, betonte der Behindertenbeauftragte. Vor allem die deutsche Ärzteschaft müsse sich diesem Teil ihrer Geschichte stellen. Es müsse stärker erforscht werden, „wie Menschen, die eigentlich ausgebildet wurden, um zu helfen und zu heilen, zu unterstützen und vielleicht auch zu trösten“, zu Täterinnen und Tätern werden konnten, sagte Dusel.
Aus der Erinnerung muss Dusel zufolge konkretes Handeln folgen. Es reiche nicht aus, sich gegenseitig zu versichern, auf der richtigen Seite zu stehen. „Wir müssen gerade in den jetzigen Zeiten für unsere Demokratie eintreten“, sagte er. Es reiche nicht, lediglich zu sagen: „Nie wieder ist jetzt.“ Man müsse tatsächlich auch was tun. Dabei stellte der Jurist einen direkten Zusammenhang zwischen Demokratie und Inklusion her. „Man kann sich nur demokratisch nennen, wenn man gleichzeitig Inklusion nach vorne bringt“, sagte er.
Alle Menschen sind gleich
Auch Martina Heland-Graef von der Ruth Fricke Stiftung hob in der Diskussion die Gleichwertigkeit aller Menschen hervor. Menschen seien aufeinander angewiesen und jeder profitiere von der Gesellschaft. Es gebe keine Menschen, die „nicht zu irgendwas“ zu gebrauchen seien. Die Vorstellung, Menschen seien weniger wert, weil sie bestimmte Fähigkeiten nicht besäßen, wies Heland-Graef strikt zurück.
Die Malerin Hannah Bischof, Enkelin eines Euthanasie-Opfers, schilderte ihren persönlichen Zugang zur Erinnerung an die NS-Euthanasie. Sie schuf zwischen 2011 und 2016 Gemälde über ihre Großmutter und verband diese mit Fotografien aus der Familiengeschichte. Mit der Ausstellung ist sie seit rund zehn Jahren in Deutschland unterwegs und spricht mit jungen Menschen über das Thema. Diese wüssten leider vielfach nicht mehr, was mit dem Begriff „Euthanasie“ gemeint sei.
Samuel Thoma von der Immanuel Klinik Rüdersdorf berichtete aus der Perspektive eines Psychiaters über die Bedeutung eines historischen und politischen Bewusstseins für die medizinische Arbeit. Die Beschäftigung mit der „Aktion T4“ und den Morden, die durch Ärztinnen und Ärzte vorbereitet und durchgeführt worden seien, habe ihn von Anfang an besonders getroffen. Daraus habe sich für ihn die Überzeugung entwickelt, dass man einen medizinischen Beruf in Deutschland nicht ohne politisches und historisches Bewusstsein ausüben könne.
Thoma berichtete zugleich von seiner heutigen Arbeit als Psychiater auf dem Land. Dort beobachte er einen „schleichenden, aber sehr tiefgreifenden Prozess“. Er nehme bei Menschen einen „großen Groll“ wahr, verbunden mit einem Vertrauensverlust gegenüber politischen Institutionen.
Daraus ergebe sich für psychiatrische Einrichtungen eine besondere Aufgabe. Es müsse darüber nachgedacht werden, wie demokratische Werte und demokratischer Diskurs auch in psychiatrischen Institutionen erhalten werden könnten.
Die Verbindung zwischen dem historischen Gedenken und der heutigen Situation wurde bei vielen Teilnehmenden der heutigen Veranstaltung deutlich. Es sei wichtig, aus der Würdigung der Opfer Verantwortung für das Handeln in Gegenwart und Zukunft zu übernehmen, so das Credo.
Konkreter historischer Bezugspunkt der Veranstaltung war die nationalsozialistische „Aktion T4“. T4 ist dabei benannt nach der Adresse der damaligen „Zentraldienststelle T4“ an der Tiergartenstraße 4, die vom nationalsozialistischen Regime mit der Durchführung der Ermordungen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Krankheiten beauftragt worden war.
Unter dem Begriff „Euthanasie“ waren von 1940 bis 1941 im Rahmen der „Aktion T4“ rund 70.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen betroffen. Insgesamt wurde die Ermordung von rund 170.000 bis 200.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen während der NS-Zeit von der zentralen Stelle in der Tiergartenstraße 4 aus geplant.
Zum Abschluss der Veranstaltung zogen die Teilnehmenden gemeinsam mit Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, an diese Gedenkstätte und erinnerten mit Blumen und Kerzen an die Opfer.
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