Warnung vor Online-Ärzten

Berlin – Vor der Behandlung durch sogenannte Online-Ärzte haben der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, und der Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) gewarnt. Im Fokus steht dabei besonders ein britisches Portal namens DrEd. Seit Start des Angebots für Deutschland haben sich dem Betreiber zufolge rund 15.000 Patienten dort betreuen lassen.
„Laut (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte (Paragraf 7 Absatz 4), nach der sich die verbindlichen Berufsordnungen der Ärztekammern in den Bundesländern richten, dürfen Ärzte die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich aus der Ferne durchführen“, erläuterte Montgomery gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Dieser Behandlungsgrundsatz diene dem Schutz des Patienten. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten – die Grundlage jeder Behandlung – könne nur aufgrund eines persönlichen Kontakts geschaffen werden. „Diagnose und Behandlung allein über das Internet können nicht im Interesse des Patienten sein. Vor diesem Hintergrund sehen wir Angebote wie DrEd äußerst skeptisch“, so der BÄK-Präsident.
Telemedizinische Verfahren könnten ärztliches Handeln unterstützen, sie seien aber kein Instrument, um ärztliche Kompetenz zu ersetzen. Die BÄK unterstütze prinzipiell die Erprobung und den Einsatz telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung. „Dabei muss Telemedizin aber der Patientenversorgung dienen und nicht der Erschließung neuer Absatzmärkte für die Industrie“, betonte Montgomery.
Durch solche Online-Angebote werde der Schutz der Patienten ausgehöhlt, warnte auch Singhammer auf dem Nachrichtenportal Spiegel Online. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, deutsches Recht so durchzusetzen, dass es nicht unterlaufen werden kann“, sagte Singhammer gegenüber dem Spiegel.
Das fordern auch die Vorstände der in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. „Wir halten es für ausgesprochen problematisch, dass hier auf Basis der europäischen Freizügigkeit die nationalen Bestimmungen zum Schutz der Patienten ausgehöhlt werden“, kritisierten die KV-Vorstände und forderten den Gesetzgeber auf, tätig zu werden: Der müsse untersagen, dass Ärzte aus Großbritannien Patienten aus Deutschland online behandeln.
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