Was ausländische Ärzte in Deutschland nachweisen sollen
Berlin – Einheitliche Regeln für die Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte und ein einheitliches Verfahren für die Prüfung der medizinischen Kenntnisse der Ärzte aus außereuropäischen Staaten hat die Bundesärztekammer (BÄK) in einer vorläufigen Stellungnahme gefordert. Sie bewertet damit einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung. Dieser Verordnungsentwurf soll die Berufszugangsregelungen in Deutschland vereinheitlichen.
„Sprachkenntnisse sind ein wesentliches Element der Qualitätssicherung in der ärztlichen Tätigkeit und dienen in erheblichem Maße der Patientensicherheit“, heißt es aus der BÄK. Es könnte aber verschiedene Wege geben, ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen: durch das medizinische Staatsexamen oder durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ in einem von staatlicher Stelle zertifizierten Sprachlabor plus einer erfolgreich absolvierten Eignungs- oder Kenntnisprüfung der medizinischen Fachsprache.
Beides sei notwendig, weil Ärzte über allgemeine Sprachkenntnisse und über Kenntnisse der medizinischen Fachsprache verfügen müssten, hieß es aus der BÄK. Die Landesärztekammern seien bereit, die medizinischen Fachsprachprüfungen im Auftrag der Landesbehörden zu übernehmen und hierfür bundeseinheitliche Kriterien zu erarbeiten.
Ein weiterer Aspekt ist die sogenannte Kenntnisprüfung für Ärzte aus Drittländern, also aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören. Diese Ärzte müssen nachweisen, dass sie über ausreichende medizinische Kenntnisse verfügen. Im Augenblick ist das Verfahren dafür von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die BÄK begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass die Kenntnisprüfung vereinheitlicht werden soll, fordert aber deutlich ein hohes Niveau bei der Prüfung: „Nur die Ableistung des vollständigen Staatsexamens garantiert ein bundeseinheitliches Kenntnisniveau gemäß Approbationsordnung“, heißt es in der Stellungnahme. Eine sogenannte Teil-Prüfung, die nur Aspekte des Staatsexamens erfasse, reiche nicht aus, so die BÄK.
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