Politik

Was einrichtungs­übergreifende Fehlermeldesysteme leisten müssen

  • Mittwoch, 6. Juli 2016

Berlin – Welche Anforderungen einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme erfüllen müssen, damit Krankenhäuser sie als Grundlage für Vergütungszuschläge nutzen kön­nen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Am 5. Juli sind die ent­sprechenden Regelungen in Kraft getreten. Die Fehlermeldesysteme sollen danach in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen und auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereig­nisse beizutragen.

Nimmt ein Krankenhaus an einem solchen Fehlermeldesystem teil, kann es hierfür Ver­gütungszuschläge beanspruchen. Die Höhe dieser Zuschläge handeln die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung aus.

„Die Einführung von Risiko- und Fehlermanagement ist auf einem guten Weg. Viele Krankenhäuser betreiben nicht nur die gesetzlich verpflichtenden einrichtungsinternen Fehlermeldesysteme, sondern nehmen bereits an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem teil“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vor­sitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA. Von dem vergrößerten Wissenspool könnten alle profitieren: „Krankenhäuser und Kostenträger, in erster Linie aber die Patienten“, so Klakow-Franck.

Zu den G-BA-Anforderungen an die Meldesysteme zählt insbesondere, dass es

  • prinzipiell für alle Krankenhäuser offen und über das Internet frei zugänglich ist,

  • eine vertrauliche Bearbeitung aller Daten gewährleistet,

  • ein strukturiertes Meldeformular vorhanden ist und

  • Nutzerkommentare eingegeben werden können.

In seinen Bestimmungen regelt der G-BA zudem, wie ein Krankenhaus gegenüber den Kostenträgern jährlich seine Teilnahme nachzuweisen hat.

Der G-BA kündigte an, nach drei Jahren zu evaluieren, in welchem Umfang Fehler­melde­systeme existieren, die den Bestimmungen entsprechen, wie viele Krankenhäuser daran teilnehmen und ob die damit angestrebten Ziele erreicht werden.

hil

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