Weiter Kritik am geplanten Versorgungsstärkungsgesetz
Hannover/Potsdam – Die Kritik am geplanten sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz reißt nicht ab. So hat sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen gegen die von der Bundesregierung geplanten Terminservicestellen für Facharztbesuche gewandt. „Die Regelung lässt in ihrer jetzigen Formulierung die Dringlichkeit außer Acht“, kritisierte der KV-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Das führe dazu, dass künftig jede Überweisung zu vermitteln wäre.
„Damit würde aber das Ziel, zeitnahe Termine für dringende Behandlungsbedarfe zu vermitteln, konterkariert“, warnte der KV-Chef. Die wahllose Abarbeitung von Terminvermittlungswünschen etwa in der Reihenfolge ihres Einganges würde laut Barjenbruch unweigerlich genau jene Reserven an freien Terminen verstopfen, die Ärzte derzeit bei dringenden Behandlungsanlässen immer noch heranziehen könnten. „Wenn sie nicht ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird, muss die Regelung zumindest die Dringlichkeit zum Maßstab haben und nicht jeden beliebigen Termin“, forderte Barjenbruch.
Kritik am Gesetzentwurf kommt auch aus Brandenburg. „Die Idee des ‚Zwangsaufkaufs‘ von Praxen in statistisch gesehen überversorgten Regionen hat mit der Versorgungsrealität überhaupt nichts zu tun. Ganz im Gegenteil, die Idee ist vollkommener Irrsinn“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV-Brandenburg, Hans-Joachim Helming. Für die Menschen in Brandenburg könnten dadurch schon bald bis zu 417 Haus- und Facharztpraxen verloren gehen. „Dabei haben wir schon heute die geringste Arztdichte bundesweit“, warnte Helming.
Das Bundeskabinett will am 17. Dezember den Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) verabschieden und dem weiteren parlamentarischen Prozess zuführen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: