Ärzteschaft

Weiter Regressgefahr bei fiktiv zugelassenen Arzneimitteln

  • Dienstag, 27. März 2012

Düsseldorf – Vor Regressanträgen seitens der Krankenkassen bei Verordnung von sogenannten fiktiv zugelassenen Arzneimitteln hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein gewarnt.

Dabei handelt es sich um Fertigarzneimittel, die bereits vor 1978 im Markt waren. Sie galten mit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1976 als „fiktiv zugelassen“. Die Präparate sollten sich bis 2005 einer Nachzulassung unterziehen und den Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erbringen, was nicht in allen Fällen erfolgt ist. Einzelne fiktiv zugelassene Präparate sind ohne Nachzulassung noch immer im Handel. Zum Teil verzögern Gerichtsverfahren eine endgültige Entscheidung.

Allerdings ist weder in der Software des Arztes noch in der Apotheke der Zulassungs­status eines Arzneimittels hinterlegt. „Deswegen haben wir in unserem Internet-Angebot eine Liste der fiktiv zugelassene Arzneimittel veröffentlicht“, sagte der Vorstands­vorsitzende der KV Nordrhein, Peter Potthoff.

Die KV sei zudem an die Kassen herangetreten, um entsprechende Regressanträge vorab zu verhindern. Die AOK Rheinland/Hamburg habe bereits zugesagt, zumindest bis zum 30. Juni 2012 keine solchen Anträge zu stellen.

„Die Zulassungsbehörden müssen endlich Klarheit schaffen, welche Präparate zuge­lassen sind und welche nicht“, forderte Potthoff. Die Unklarheiten dürften nicht auf dem Rücken der niedergelassenen Ärzte ausgetragen werden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung