Weiter Streit um die Ausbildungsreform in der Pflege

Hamburg – Die Kritik am geplanten Pflegeberufsgesetz reißt nicht ab. Die Ärztekammer Hamburg kritisierte jetzt zusammen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft und der Landesgruppe Hamburg des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die geplante Generalisierung der Ausbildung. Vorgesehen ist eine einheitliche allgemeine dreijährige Pflegeausbildung anstelle der bisherigen differenzierten Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger. Die gemeinsame Berufsbezeichnung lautet dann für alle „Pflegefachkraft“.
Für besondere Empörung sorgt die Tatsache, dass der Referentenentwurf für das neue Gesetz ohne Beteiligung der relevanten Akteure ausgearbeitet und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und dem bpa erst Ende November mit einer 14-tägigen Frist zur abschließenden Stellungnahme zugeleitet worden sei. „Innerhalb dieser kurzen Zeit ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten einer so grundlegenden Reform, eine Abschätzung ihrer Folgen für die praktische klinische Arbeit und eine interdisziplinäre Diskussion kaum möglich“, kritisierte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer.
„Die Reform birgt drei wesentliche Risiken: das Interesse an einer Ausbildung und Tätigkeit in der Akutpflege im Krankenhaus wird weiter abnehmen, die Absolventen werden für ihre Tätigkeit im Krankenhaus schlechter qualifiziert sein, und Ausbildungskapazitäten werden reduziert“, warnte Christoph Mahnke, erster Vorsitzender der Hamburger Krankenhausgesellschaft. Am Kardinalproblem der Pflege im Krankenhaus ändere die Reform dagegen nichts, nämlich den äußerst angespannten und sich immer weiter verschärfenden Arbeitsbedingungen infolge einer jahrelangen Unterfinanzierung.
Insgesamt tendiert die Entwicklung in den Krankenhäusern, gerade in einer Metropolregion wie Hamburg, immer stärker zur Spezialisierung der medizinischen Disziplinen. Dadurch steigt in den Kliniken die Nachfrage nach spezialisierten Pflegekräften. Die angestrebte Generalausbildung in der Pflege laufe dieser Spezialisierung diametral entgegen. „Die Arbeit in Krankenhaus, Altenpflege und Kinderkrankenpflege ist geprägt von sehr unterschiedlichen Berufswelten und Anforderungen, die unterschiedliche Bewerber mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Erwartungen anziehen“, so Montgomery.
Kammer und Krankenhausgesellschaft befürworten daher eine sogenannte Teilgeneralistik. Das bedeutet gemeinsamen Theorieunterricht im ersten Ausbildungsjahr und eine Spezialisierung auf das angestrebte Berufsfeld spätestens im zweiten Jahr mit zahlreichen Praxiseinsätzen. Die drei Berufsabschlüsse Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege sollten bestehen bleiben.
In den vergangenen Wochen hatten unter anderem bereits Kinderärzte und -chirurgen gegen die Reform protestiert. Zustimmung kam dagegen von verschiedenen Pflegeverbänden, zum Beispiel dem Roten Kreuz. Als „Meilenstein für die dringend benötigte Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ bezeichnete der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, den Gesetzentwurf.
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