Politik

Weiter Streit um Pflicht-Beschäfti­gung von Stations­apothekern in Niedersachsen

  • Mittwoch, 30. August 2017
/dpa
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Hannover – Die Krankenhäuser in Niedersachsen wehren sich weiter gegen das Vorhaben der Landesregierung, Krankenhäusern flächendeckend Stationsapotheker vorzuschreiben. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bestätigte zwar, dass Stationsapotheker die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöhen könnten. „Aber die in den Vordergrund gestellte Erhöhung der Patientensicherheit – mit dem Fokus auf der Abwehr kriminellen Missbrauchs von Arzneimitteln – lässt sich durch dieses Instrument nicht erreichen“, sagte der NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Hinzu komme, dass die verbindliche flächendeckende Einführung von Stationsapothekern selbst in der geplanten Übergangszeit objektiv nicht umsetzbar sei, so der NKG-Chef.

Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sieht vor, dass jede Klinik ab 300 Betten einen Stationsapotheker haben muss, der unter anderem den Medikamenten­verbrauch kontrolliert. Hintergrund für die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ist die Mordserie des Krankenpflegers Niels H.

Angesichts der Serie von Patientenmorden in Delmenhorst und Oldenburg hat die Apothekerkammer Niedersachsen das Land heute hingegen zur zügigen Einführung von Stationsapothekern aufgerufen. Die bereits erarbeitete Änderung des Krankenhaus­gesetzes solle möglichst noch vor der Landtagswahl am 15. Oktober beschlossen werden, sagte der Landeschef des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker, Matthias Bohn, heute in Hannover.

Eine Vertagung des Gesetzes bezeichnete er als verantwortungslos. Möglich wäre, das Gesetz in der letzten Sitzung vor der Wahl am 20./21. September zu beschließen. „Im direkten Kontakt mit Klinikpatienten stehende Apotheker hätten die Mordserie wohl nicht komplett verhindert. Auffälligkeiten beim Medikamenteneinsatz aber wären schneller entdeckt und eine größere Zahl der Todesfälle hätte verhindert werden können“, sagte Bohn.

Der Personaleinsatz liege in der Verantwortung des Krankenhausträgers, betonte dagegen die NKG. Eine Berufsgruppe wie die Apotheker durch gesetzliche Eingriffe derart zu privilegieren, gehe zulasten des übrigen Personals, so Engelke.

Im Übrigen sei völlig offen, wie die Krankenhäuser die entstehenden Kosten bezahlen sollten. In einem bundeseinheitlichen Fallpauschalen-System sei eine Sonderfinanzierung in einem Bundesland für eine einzelne Berufsgruppe grundsätzlich nicht angelegt, betonte Engelke. Auch die Krankenkassen in Niedersachsen hätten abgelehnt, die Kosten zu übernehmen, so der NKG-Vorsitzende.  

Die NKG hatte bereits Anfang August gegen die Pläne protestiert und dazu 180 lebensgroße Pappfiguren gegenüber dem provisorischen Landtag aufgestellt.

hil

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