Ärzteschaft

Weiterbildungs­novelle: „Das Konzept hat sich stabilisiert“

  • Freitag, 30. Mai 2014
Uploaded: 30.05.2014 16:45:04 by mis
Franz-Joseph Bartmann /Jardai

Düsseldorf – Über die grundlegende Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (M-WBO) gibt es ein hohes Maß an Konsens. „Das Konzept hat sich stabilisiert“, berichtete der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK), Franz-Joseph Bartmann, gestern dem Deutschen Ärztetag. Zurzeit laufe ein umfangreicher Abstimmungsprozess zwischen der BÄK und den Landesärztekammern über Struktur und Inhalte der Novelle. Basis sind die Vorschläge, die Fachgesellschaften und Berufsverbände im Frühjahr 2013 auf der Internet-Plattform Wiki-Baek für ihre jeweiligen Fachgebiete gemacht haben.

Für die Vorlage der fertigen Novelle könne er jedoch kein festes Datum nennen, erklärte Bartmann in seinem jährlichen Sachstandsbericht an die 250 Delegierten. Zurzeit befänden BÄK und Kammern sich in der ersten Konvergenzphase. Danach folge eine weitere Abstimmung mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden. „Wir brauchen den Konsens“, betonte Bartmann. „Es nützt nichts, wenn der Deutsche Ärztetag etwas beschließt, das dann in den Landesärztekammern nicht umgesetzt wird.“

Kern der geplanten Reform der M-WBO ist eine Ausrichtung an Kompetenzen. Die Leitfrage sei, so Bartmann, welche Kompetenzen ein Arzt benötige, um als Facharzt eigenständig tätig zu sein. Die Grundstruktur von Facharzt, Schwerpunktbezeichnung und Zusatzweiterbildung bleibt in der neuen M-WBO erhalten. Die bisherige Weiter­bildungsordnung orientiere sich aber zu sehr an Richtzahlen, „die keine sachlich, fachliche Begründung hatten“, wie Bartmann ausführte. An die Stelle der bisherigen kleinteiligen Spiegelstrichaufzählungen sollen Weiterbildungsblöcke treten, die die Inhalte der Fächer definieren.

Innerhalb dieser Weiterbildungsblöcke wird über sogenannte Weiterbildungsmodi (ehemals Kompetenzebenen) abgebildet, welche Inhalte der Arzt in Weiterbildung zum Zeitpunkt seiner Facharztprüfung „kennen“ oder „beherrschen“ muss. Modus 1 beinhaltet die Grundlagen, die bereits im Studium erworben werden,  Modus 2 umfasst das, was man während der Weiterbildung sieht („kennen“). Ursprünglich sollte darauf Modus 3 folgen mit der Fähigkeit, bestimmte Maßnahmen auszuführen („können“).

 Das sei allerdings noch nicht abschließend geklärt, sagte Bartmann jetzt in Düsseldorf. Es habe in den Arbeitsgruppen Schwierigkeiten gegeben, die Modi 2, 3 und 4 (all das, was man am Ende Weiterbildung selbstständig „beherrscht“) voneinander abzugrenzen. Es sei deshalb besser, den Modus 3 zunächst nicht zu belegen.

hil

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