Ärzteschaft

Weitere Ärzte melden sich für Impfzentren, Sachsen sucht Hilfe

  • Montag, 21. Dezember 2020
/picture alliance, Roland Weihrauch
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Mainz – Mehr als 4.000 Ärzte und 600 Apotheker haben sich bisher für einen Einsatz in einem SARS-CoV-2-Impfzentrum in Rheinland-Pfalz gemeldet. Aufgrund der Rückmeldungen seitens der Landesärzte­kammer und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) RLP geht man davon aus, dass das für die Impfungen benötigte Personal zur Verfügung stehen wird, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz am vergange­nen Freitag mit. Die Suche sei aber ein fortlaufender Prozess und noch nicht überall abgeschlossen.

Zurzeit rechne man damit, dass pro Schicht und Impfstraße zwei Ärzte und ein Apotheker oder eine phar­mazeutische Fachkraft gebraucht werden. „Vor allem die Aufklärung vor einer Impfung ist eine ärzt­liche Angelegenheit – auch wenn die eigentliche Impfung unter Aufsicht auf medizinisches Personal delegiert werden kann“, teilte das Ministerium mit.

Die personelle Besetzung der mobilen Impfteams, die bundesweit am 27. Dezember starten sollen, wer­de federführend vom DRK-Landesverband koordiniert. Ein Impfteam soll aus einem Arzt und einem me­dizinischen Fachangestellten bestehen. Ärzte erhalten für ihren Einsatz ein Honorar von 140 Euro pro Stunde. Medizinisches und pharmazeutische Fachpersonal erhält ein Honorar von 50 Euro pro Stunde. Das habe das Ministerium mit der KV RLP vereinbart.

In Hessen haben sich mehr als 1.000 Ärzte gemeldet, um in den Coronaimpfzentren mitzuarbeiten. Eine erste Liste mit 850 Kontakten sei am vergangenen Freitag an sämtliche Zentren ausgegeben worden, teilte die Landesärztekammer mit. Täglich würden Hunderte von weiteren Medizinern dem Aufruf der Ärztekammer folgen.

Für den Betrieb der 13 sächsischen Coronaimpfzentren und mobilen Impfteams sucht die Kassenärztli­che Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) weitere Ärzte und nichtärztliches medizinisches Personal sowie Apotheker und pharmazeutisches Personal. Interessenten, welche die notwendigen qualifikatorischen Voraussetzungen erfüllen, bittet die KV Sachsen daher um ihre zeitnahe Meldung.

dpa/EB

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