Politik

Weitere Bundesländer arbeiten an der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

  • Donnerstag, 1. Oktober 2015

Stuttgart – Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Südwesten rückt in Baden-Württemberg und Thüringen näher: Nach Auskunft von Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann unterstützen die AOK, die Kommunen sowie die Ärzteschaft das grün-rote Vorhaben. Die Gesundheitskarte garantiere nur eine Grundversorgung, keine Rundumversorgung, und spare Geld und Bürokratie ein, erläuterte sie am Donnerstag im Landtag in Stuttgart. Das sei eine „Win-Win-Situation“ für alle Beteiligten.

Die Karte solle ausgegeben werden, wenn die Flüchtlinge nach der Erstaufnahme in die kommunale Unterbringung kommen. Die Ärzteschaft sei bereit, für die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen pensionierte Ärzte bereitzustellen. Die CDU lehnt die Gesundheitskarte als möglichen weiteren Anreiz für Flüchtlinge, nach Deutschland zu kommen, ab.

Auch in Thüringen arbeiten Politik und Kassen and der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Sozialministerin Heike Werner (Linke) hält deren Einführung in wenigen Monaten für machbar. Voraussetzung sei, dass alle Krankenkassen und die Kommunen mitzögen, sagte Werner nach einem ersten Gespräch mit Kassenvertretern.

Nötig ist laut Werner eine Rahmenvereinbarung zwischen Kommunen und Kassen, wie dies das geplante Gesetzespaket zu Änderungen des Asylrechts vorsehe. Eine solche Vereinbarung soll für einheitliche Regeln bei der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Thüringen sorgen.

Bislang müssen Asylbewerber, die nicht mehr in Erstaufnahmestellen untergebracht sind, für jeden Arztbesuch einen Behandlungsschein beim zuständigen Sozialamt beantragen. Auch die Abrechnung ärztlicher Leistungen läuft über die Kommunen, was Mediziner als zu bürokratisch beklagen.

Werner stellte klar, dass der Leistungsumfang für Asylbewerber mit der Einführung der Gesundheitskarte nicht vergrößert werden soll. „Mit der Gesundheitskarte entstehen keine höheren Kosten.“ Auch würden nicht die Kassenbeiträge der gesetzlich Krankenversicherten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge eingesetzt. Die Krankenkassen sollen die Kosten dafür von den zuständigen Landes- und Kommunalbehörden erstattet bekommen.

Zu den offenen Fragen, die vor Einführung der Gesundheitskarte zu klären sind, gehören Werner zufolge die Zuordnung der Flüchtlinge zu den einzelnen Kranken­kassen. Weiteres Thema ist der Schutz vor einem Missbrauch der Karte. Auch der Verwaltungskostensatz, den die Gemeinden den Kassen zu erstatten haben, ist noch Gegenstand von Diskussionen.

dpa

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