Weiterentwicklung des EBM: Zeitplan und nächste Schritte

Berlin – Feste Preise und damit mehr Wertschätzung für ärztliche Leistungen: Dieses Ziel hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gesetzt. „Im Moment ist es so, dass wir uns dahingehend verständigt haben, dass wir die nächste Stufe zum hausärztlichen EBM zum 1. Januar 2015 einführen wollen und dann folgt der fachärztliche EBM zum 1.Januar 2016“, erläutert der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen den EBM-Zeitplan gegenüber KV-On, dem Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Sein Ziel sei, auch in den fachärztlichen Kapiteln eine Grundleistung auszubudgetieren, „damit ärztliches Handeln wieder eine wirkliche Gewichtung erfährt und wir fernab von allen technischen notwendigen Dingen einfach die ärztliche Kernleistung definieren und angemessen honorieren“, so der KBV-Chef.
Diese Forderung sei „mehr als berechtigt“. „Es gibt keinen anderen Beruf, der nicht mit festen Preisen agiert“, so Gassen. Überall anders sei es üblich, dass ein Preis für eine Leistung vorher bekannt werde und nicht hinterher „sich aus irgendwelchen Eventualitäten oder Zufälligkeiten ergibt“.
Im EBM komme zurzeit die Wertschätzung für den ärztlichen Beruf und die ärztliche Leistung „nicht wirklich heraus“. Gassen betonte, er sei optimistisch, dass man feste Preise umsetzen könne. „Wenn ich nicht optimistisch wäre, würde ich es gar nicht erst versuchen“, so der KBV-Chef.
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