Weiterhin Kritik an Finanzierung der Krebsberatung

Berlin – Die ambulante Krebsberatung wird weiterhin nur unzureichend finanziert, obwohl seit Anfang Juli eine gesetzliche Regelung dazu greift. Das kritisiert die Deutsche Krebsgesellschaft.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert ab sofort rückwirkend zum Jahresanfang 40 Prozent der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungsleistungen. Sie setzt damit eine Anfang 2020 in Kraft getretene gesetzliche Regelung im Paragraf 65e des Fünften Sozialgesetzbuches um.
„Doch im Erstattungskatalog vorgesehen sind nur Beratungen bei psychischen Belastungen. Kosten für eine umfänglich psychosoziale Beratung, die auch sozialrechtliche Unterstützung ermöglicht, sind hingegen auch jetzt nicht gedeckt“, erläutert die Krebsgesellschaft.
Die Fachgesellschaft weist daraufhin, dass die Sicherstellung einer ambulanten psychoonkologischen Versorgung und damit auch eine gesicherte Finanzierung eines von insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans sei.
Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren bereits 2008 initiiert, mithin vor zwölf Jahren.
„Während der Erkrankungsphase treten oft psychische Belastungen und Probleme bei der Existenzsicherung auf. Die Finanzierung der psychosozialen Beratungsleistungen muss deshalb in ganz Deutschland gesichert sein“, sagte Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft.
Er begrüßte, dass mit der Teilfinanzierung der Kassen nun immerhin ein erster Schritt zur Kostendeckung und Qualitätsentwicklung in der Krebsberatung gelungen sei. „Neben dem nun gesicherten Anteil der GKV brauchen wir einen Einstieg der Rentenversicherung in die Finanzierung der Krebsberatungsstellen. Dafür ist eine gesetzliche Initiative des Bundesarbeitsministeriums dringend notwendig“, betonte Bruns.
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