Wenige Fälle von illegalem Organhandel
Berlin – Verstöße gegen das Verbot des Organhandels sind nach Angaben der Bundesregierung äußerst selten. Wie die Bundesregierung in ihrer heute veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion schreibt, sind zwischen 2009 und 2017 insgesamt 26 Fälle registriert worden.
In den meisten Fällen, die dem Bundeskriminalamt bekannt wurden, handelte es sich den Angaben zufolge um versuchte Organvermittlungen etwa im Internet oder um Manipulationen von Patientendaten im Zusammenhang mit der Organvermittlung.
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