Politik

Weniger Angina Pectoris nach Nichtraucher­schutzgesetzen

  • Dienstag, 13. März 2012
dpa
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Berlin – „Die Einführung der Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland hat zu einem deutlichen Rückgang bei der stationären Behandlung von Angina Pectoris und akutem Myokardinfarkt geführt.“ Das sagte der Vorstandsvorsitzende der DAK, Herbert Rebscher, heute bei der Vorstellung einer von der DAK in Auftrag gegebenen Studie in Berlin. Zudem seien die Behandlungskosten infolge dieser Erkrankungen deutlich zurückgegangen.

„Wir haben die Daten der 3,7 Millionen DAK-Versicherten in einem Zeitraum von fünf Jahren vor und nach Einführung der Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland untersucht“, sagte Reiner Hanewinkel, Geschäftsführer des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung und einer der Autoren der Studie. Damit sei die Studie die weltweit größte Untersuchungsstichprobe zu diesem Thema.

In den 36 Monaten vor der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze zwischen August 2007 und Juli 2008 in den Bundesländern seien im Schnitt etwa 480 Patienten pro einer Million Versicherte im Monat aufgrund einer Angina Pectoris stationär behandelt worden, so Hanewinkel. In den zwölf Monaten danach sei diese Zahl um 13 Prozent gesunken.

Die Zahl der Krankenhausaufnahmen infolge eines Myokardinfarkts sei zudem in den 36 Monaten vor Einführung der Nichtraucherschutzgesetze um 1,7 Krankenhauseinweisungen pro einer Million Versicherte im Monat angestiegen.

Grund für diesen Anstieg sei der Biomarker Troponin gewesen, der einen Herzinfarkt sicher diagnostizieren könne und die Zahl der Diagnosen daher in die Höhe getrieben habe. In den zwölf Monaten nach Einführung der Nichtraucherschutzgesetze seien die Krankenhausaufnahmen infolge eines Myokardinfarkts nicht mehr angestiegen.

„Nach Einführung der Nichtraucherschutzgesetze gab es bei den 3,7 Millionen DAK-Versicherten 1.880 weniger Krankenhausaufnahmen infolge dieser beider Erkrankungen pro Jahr als im vergleichbaren Zeitraum zuvor“, so Hanewinkel. Das habe zu 7,7 Millionen Euro weniger Krankenhausbehandlungskosten im Jahr geführt.

„Die Nichtraucherschutzgesetze tragen signifikant zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung bei und vermindern gleichzeitig Gesundheitskosten – eine seltene, aber willkommene Kombination“, sagte Helmut Gohlke, Vorstand der Deutschen Herzstiftung und Mitautor der Studie. In allen Bundesländern sollten daher Nichtraucherschutzgesetze nach bayerischem Vorbild eingeführt und konsequent umgesetzt werden. Nach einem Volksentscheid gilt in Bayern seit dem 1. August 2010 ein vollständiges Rauchverbot in allen Gaststätten.

Die auf die Nichtrauchergesetze zurückzuführenden gesundheitlichen und finanziellen Vorteile könnten sogar noch größer sein. „Mehr als 60 Prozent der Versicherten waren Frauen, die erfahrungsgemäß eine geringere Herzinfarktrate haben als Männer“, erklärte Gohlke. Der Rückgang der Behandlungszahlen hätte bei einem größeren Anteil männlicher Teilnehmer folglich noch größer ausfallen können.

Außerdem seien in der aktuellen Studie nur die direkten Behandlungskosten erfasst worden, nicht jedoch die Kosten für Arbeitsausfall und Rehabilitation. Allein den Produktivitätsverlust bei einem akuten Herzinfarkt beziffert Gohlke auf 20.000 Euro.

In einer repräsentativen Forsa-Umfrage erklärten darüber hinaus 82 Prozent der Befragten, die Nichtraucherschutzgesetze gut zu finden. Selbst 68 Prozent der Raucher waren dieser Ansicht. Zwei Drittel aller Befragten gab an, sich früher häufig durch den Zigarettenrauch belästigt gefühlt zu haben; knapp ein Viertel geht seither öfter in Cafés und Restaurants.

fos

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