Weniger Bürokratie: Vereinfachung bei den Chronikerbescheinigungen
Berlin – Ab dem vierten Quartal 2016 wird es für Praxen einfacher, Patienten eine schwerwiegende chronische Erkrankung zu bescheinigen. Es gilt dann ein bundesweit einheitliches Formular mit weniger Feldern, das elektronisch ausgefüllt werden kann. Dieses Formular werden die Vertragsärzte vorhalten. Es wird also nicht mehr, wie bislang, von den Krankenkassen ausgegeben. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt. „Damit reduziert sich der Aufwand für die Ärzte“, betonte die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Regina Feldmann.
In der Vergangenheit hatten Ärzte immer wieder kritisiert, dass die Kassen unterschiedliche Vordrucke verwendeten und sie diese deshalb per Hand ausfüllen müssten. Zudem würden Angaben verlangt, die nicht sinnvoll seien. Die KBV weist daraufhin, dass die anzugebenen Informationen künftig auf das Nötigste reduziert seien. Ärzte müssten nur noch die Dauerdiagnose angeben und vermerken, seit wann der Versicherte wegen dieser Erkrankung ständig in Behandlung sei und ob diese weiterhin erforderlich sei. Der sogenannte Ausfüllbereich für die Krankenkassen entfällt gänzlich.
Patienten benötigen die Chronikerbescheinigung, wenn sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Laut Gesetz beträgt die Belastungsgrenze für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Normalerweise liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent.
Das neue Muster 55 für die Chronikerbescheinigung wird laut KBV ab Oktober in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein. Die Abrechnung erfolgt unverändert über die hausärztliche Versichertenpauschale, alternativ über die arztgruppenübergreifende Gebührenordnungsposition 01610.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: