Ärzteschaft

Weniger Bürokratie: Vereinfachung bei den Chroniker­bescheinigungen

  • Freitag, 12. August 2016

Berlin – Ab dem vierten Quartal 2016 wird es für Praxen einfacher, Patienten eine schwer­­wiegende chronische Erkrankung zu bescheinigen. Es gilt dann ein bundesweit einheitliches Formular mit weniger Feldern, das elektronisch ausgefüllt werden kann. Dieses Formular werden die Vertragsärzte vorhalten. Es wird also nicht mehr, wie bis­lang, von den Krankenkassen ausgegeben. Darauf haben sich Kassenärztliche Bun­des­vereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt. „Damit reduziert sich der Aufwand für die Ärzte“, betonte die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Regina Feldmann.

In der Vergangenheit hatten Ärzte immer wieder kritisiert, dass die Kassen unter­schied­liche Vordrucke verwendeten und sie diese deshalb per Hand ausfüllen müssten. Zudem würden Angaben verlangt, die nicht sinnvoll seien. Die KBV weist daraufhin, dass die an­zu­gebenen Informationen künftig auf das Nötigste reduziert seien. Ärzte müssten nur noch die Dauerdiagnose angeben und vermerken, seit wann der Versicherte wegen die­ser Erkrankung ständig in Behandlung sei und ob diese weiterhin erforderlich sei. Der sogenannte Ausfüllbereich für die Krankenkassen entfällt gänzlich.

Patienten benötigen die Chronikerbescheinigung, wenn sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Laut Gesetz beträgt die Belastungsgrenze für chro­nisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Normalerweise liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent.

Das neue Muster 55 für die Chronikerbescheinigung wird laut KBV ab Oktober in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein. Die Abrechnung erfolgt unverändert über die hausärztliche Versichertenpauschale, alternativ über die arztgruppenübergreifende Ge­bührenordnungsposition 01610.

hil

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