Wettbewerb zwischen Krankenhäusern wichtig für Versorgungsqualität
Bonn – Das Bundeskartellamt hält den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern für bedeutsam, damit die Versorgung langfristig ein hohes Qualitätsniveau bewahrt. „Der Wettbewerb im Krankenhauswesen bewirkt eine flächendeckende und allgegenwärtige Qualitätskontrolle für die Krankenhäuser“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bei der Vorstellung eines Abschlussberichtes zur sogenannten Sektoruntersuchung Krankenhäuser.
„Die ausführliche Untersuchung der Funktionsweise des deutschen Krankenhaussektors ergab, dass die Krankenhäuser auch im Rahmen der geltenden Regulierung über große Verhaltensspielräume zur Bestimmung ihres Leistungsangebots und der Qualität verfügen“, heißt es darin.
Sie könnten Patienten akquirieren, wenn sie eine hohe Qualität anbieten. Dies gebe den Krankenhäusern einen Anreiz zu Innovationen und Investitionen sowie zu einem effizienten Einsatz der knappen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung, so die Autoren des Berichtes.
„Natürlich sind Krankenhäuser kein Markt wie jeder andere. Es gibt praktisch keinen Preiswettbewerb“, sagte Mundt. Für Patienten beziehungsweise die einweisenden Ärzte sei stattdessen die Behandlungsqualität bei der Wahl des Krankenhauses entscheidend.
„Krankenhäuser konkurrieren miteinander um Behandlungsfälle. So versucht jedes Krankenhaus, eine bessere Behandlungsqualität zu bieten als die Nachbarklinik und die vorgegebenen Mindeststandards zu übertreffen“, so der Präsident des Bundeskartellamtes.
Gehörten hingegen alle Kliniken vor Ort zum selben Träger, gehe dieser Qualitätswettbewerb verloren, weil man Abwanderungen zur Konkurrenz nicht mehr befürchten müsse. Stattdessen rücke der finanzielle Anreiz in den Vordergrund, auf Kosten der Behandlungsqualität zu sparen, etwa beim Personal oder bei der Ausstattung.
„Wettbewerb ist also auch im Krankenhauswesen eine unverzichtbare Kontrollinstanz“, so der Präsident des Bundeskartellamtes. Er betonte, deshalb sei die sogenannte Fusionskontrolle durch die Kartellämter so bedeutend.
„Die meisten Fusionen im Krankenhausbereich sind wettbewerblich unproblematisch. Aber bei den kritischen Fällen ist eine konsequente Fusionskontrolle unverzichtbar. Zu weitgehende Konzentrationsprozesse haben irreversible Folgen. Ist die Trägervielfalt vor Ort einmal beseitigt, nehmen der Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeit für Patienten dadurch dauerhaft Schaden“, so Mundt.
Für eine effektive Fusionskontrolle sei das Bundeskartellamt auf eine umfassende Datenbasis angewiesen, betonte er. Das Bundeskartellamt schlägt daher vor, für die Fusionskontrolle einmal jährlich die anonymisierten Krankenhausdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus für alle Häuser einschließlich der medizinischen Diagnosedaten zu erhalten.
Das Bundeskartellamt hat seit Mai 2016 die Akutkrankenhäuser in Deutschland analysiert und das Wettbewerbsgeschehen sowie die Einschränkungen und Grenzen der wettbewerblichen Handlungsspielräume der Krankenhäuser untersucht. Ziel dieser sogenannten Sektoruntersuchung war es, ein vertieftes Verständnis von der Funktionsweise der Krankenhausmärkte zu gewinnen.
„Auf diese Weise können die wirtschaftlichen Zusammenhänge nachvollzogen und die Wirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen oder Kooperationen im Einzelfall aus wettbewerblicher Sicht noch fundierter beurteilt werden“, heißt es in dem Bericht.
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