Wie Verbraucher sich vor viralen Lebensmittelinfektionen schützen
Berlin – Man sieht sie nicht, und man schmeckt sie nicht – infektiöse Viruspartikel können jedoch grundsätzlich auf allen Lebensmitteln vorhanden sein. Je nach Virusart lösen sie beim Menschen Übelkeit, Brechdurchfall, Oberbauchschmerzen oder sogar Leberentzündungen aus. Wie Verbraucher sich schützen können, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jetzt in einem Merkblatt zusammengestellt.
Besonders häufig betroffene Lebensmittel sind gefrorene Beeren, Austern und andere Muscheln. Dagegen waren in Deutschland vertriebene frische Beeren bislang unauffällig. Während des Gefrierprozesses wird den Beeren Wasser zugegeben, was eine mögliche Eintragsquelle sein kann. Das BfR rät deshalb davon ab, gefrorene Beeren, Austern und andere Muscheln roh zu verzehren. Auch Fleisch und Innereien von Wild- und Hausschweinen sollten vorsichtshalber nur gegart verzehrt werden.
Ergebnisse experimenteller Untersuchungen deuten weiterhin darauf hin, dass Hepatitis- und Noroviren hitzestabiler sind als die meisten anderen Krankheitserreger in Lebensmitteln. Ein gleichmäßiges und vollständiges Durcherhitzen der Lebensmittel vor dem Verzehr durch Kochen oder Braten sei aber geeignet, das Risiko einer viralen Lebensmittelinfektion deutlich zu reduzieren.
Ein nur kurzes Aufkochen oder Erhitzen beispielsweise in der Mikrowelle könne hingegen unzureichend sein. Das Tiefgefrieren von Lebensmitteln habe auf die Viren keinen abtötenden Effekt, heißt es in dem Merkblatt.
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