Winterhoff-Urteil: Staatsanwaltschaft will Revision einlegen

Bonn – Nach der Verurteilung des Kinderpsychiaters Michael Winterhoff wegen Körperverletzung will die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. „Insgesamt ist das Urteil in mehreren Punkten hinter unserem Antrag zurückgeblieben. Deshalb werden wir Revision einlegen“, sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft.
Das Bonner Landgericht hatte Winterhoff gestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Laut Urteil hatte er Kindern und Jugendlichen ein umstrittenes Psychopharmakon zur Dauerbehandlung verordnet – anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen jedoch nicht, um Patienten zu schaden, sondern „in heilender Absicht“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert, weil er jungen Patienten das Psychopharmakon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet habe.
Winterhoff hatte die Anklagevorwürfe im Prozess bestritten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Ob sie ebenfalls Revision gegen das Urteil einlegt, werde sie mit ihrem Mandanten besprechen, teilten Winterhoffs Medienanwälte mit.
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