Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen regionalisiert werden

Berlin – Die bundeseinheitlichen Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlich verordneten Leistungen sollen aufgehoben und durch regionale Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ersetzt werden. Diesen soll aufgetragen werden, ab 2017 „Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie die Voraussetzungen für die Einzelfallprüfungen“ zu vereinbaren. Das geht aus einem Arbeitsentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes 2 hervor.
„Die Vertragspartner auf Landesebene sind bei der Ausgestaltung der Prüfungen grundsätzlich frei“, heißt es weiter. Zuvor sollen jedoch die Vertragspartner auf Bundesebene bis zum 31. Oktober 2015 einheitliche Rahmenvorgaben vorlegen. Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf die regionale Ebene ermögliche passgenauere Lösungen, heißt es in dem Arbeitsentwurf. Dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin die Möglichkeit zu Einzelfallprüfungen gegeben sei und dass geregelt werden solle, wodurch künftig eine Einzelfallprüfung ausgelöst wird, wer also künftig antragsberechtigt ist. Kommt auf Landesebene keine Regelung bis zum 31. Dezember 2016 zustande, gelten die bisherigen Regelungen weiter. So soll eine Regelungslücke vermieden werden.
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