Wissenschaftsrat empfiehlt erneute Reform des Medizinstudiums

Berlin – Der Wissenschaftsrat hat heute in Berlin seine Empfehlungen zur künftigen Gestaltung des Medizinstudiums in Deutschland vorgestellt. Darin spricht er sich deutlich für eine erneute Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte und eine Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts aus. Das Beratergremium sieht hier einen Überarbeitungsbedarf, dem sich Länder und Bund zeitnah annehmen sollten.
„Aufbauend auf den Erfahrungen der bestehenden Modellstudiengänge halten wir eine konsequente Weiterentwicklung des Medizinstudiums in Richtung kompetenzorientierter, integrierter Curricula für erforderlich“, erläuterte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Manfred Prenzel, im Anschluss an die Sommersitzungen des Wissenschaftsrates. „Die Einführung der Modellklausel im Medizinstudium hat einen kontinuierlichen Veränderungsprozess angestoßen und – auch im Hinblick auf die Reform von Regelstudiengängen – Kreativität und Gestaltungswillen an den Fakultäten freigesetzt. Sie kann als Erfolg gewertet werden.“
Kennzeichnend für die meisten Modellstudiengänge sind die horizontale und vertikale Integration von Lerninhalten und damit verbunden die themen- und organzentrierte Modularisierung des Curriculums, die der Wissenschaftsrat jetzt besonders würdigte. Den damit verbundenen Verzicht auf die Teilnahme am Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1-Prüfung) sieht der Rat jedoch gleichzeitig als Nachteil, da er die Vergleichbarkeit mit den übrigen Studiengängen und die Mobilität der Studierenden erschwert.
Konkret sollen deshalb nach Ansicht des Gremiums künftige Ärztinnen und Ärzten an den ärztlichen Rollen und ihren Kompetenzen orientiert ausgebildet werden, wohingegen sich bisher die Ausbildung an den traditionellen Fächern orientierte. Die Studieninhalte sollen vornehmlich in fächerübergreifenden, organ- und themenzentrierten Modulen vermittelt werden. „Dabei sollen die Fächer für den adäquaten Umfang und die Integration der Studieninhalte verantwortlich bleiben“, betonte Hans-Jochen Heinze, Vorsitzender des Ausschusses Medizin beim Wissenschaftsrat.
Für eine bundeseinheitliche Zwischenprüfung nach dem sechsten Fachsemester
Zudem empfiehlt der Rat, auch die Staatsprüfungen an die Anforderungen der kompetenzbasierten und integrierten Curricula anzupassen. „Aus Gründen der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit präferieren wir eine bundeseinheitliche Zwischenprüfung nach dem sechsten Fachsemester“, erklärte Heinze. Diese soll um einen strukturierten klinisch-praktischen Prüfungsteil ergänzt werden, dessen Durchführung in Verantwortung der Fakultäten liegen kann. „Die mündlich-praktischen Teile der Ärztlichen Prüfungen bedürfen zudem zwingend einer stärkeren Standardisierung“, meinte der zuständige Ausschussvorsitzende.
Vorklinische und klinische Inhalte sollen während des gesamten Studiums – wie derzeit bei vielen Modellstudiengängen - künftig generell kombiniert werden. „Von Beginn des Studiums an kann so die Bedeutung und Anwendung theoretischer Grundlagen für die ärztliche Praxis herausgestellt werden“, meinte Heinze. Zu einem umfassenden Praxisbezug gehörten aber auch ein frühzeitiger Patientenkontakt sowie psychosoziale und kommunikative Kompetenzen.
Um das Studium nicht zu überfrachten, bedürfe es zudem einer Fokussierung der verpflichtend vorgeschriebenen Anteile auf ein Kerncurriculum, verbunden mit einer Reduktion der Prüfungsinhalte, meinen die Ratsmitglieder. Konsequenter als bisher müsse es zudem die Möglichkeit zur Bildung individueller Studienschwerpunkte und eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Studierenden für ihren Fortschritt im Studium geben.
Wissenschaftliche Kompetenzen stärken
Ferner will der Rat die wissenschaftlichen Kompetenzen der angehenden Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Dies stehe nicht im Widerspruch zu einer versorgungsorientierten Ausbildung. „Ärztinnen und Ärzte müssen im Stande sein, das eigene Handeln in komplexer werdenden Versorgungssituationen hinsichtlich seiner Evidenzbasierung und vor dem Hintergrund neuer medizinischer Erkenntnisse zu prüfen, um zu einer auf die individuelle Patientin bzw. den individuellen Patienten bezogenen Entscheidung zu gelangen“, betonte Heinze.
Wissenschaftliches Denken und Handeln bilde die Grundlage für die adäquate patientenorientierte Auswahl diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen, meint der Rat in seinen Empfehlungen. Der Etablierung privater Medical Schools mit fraglicher wissenschaftlicher Ausbildung erteilte Heinze eine deutliche Absage: „Sie sind nicht ansatzweise in der Lage, dem wissenschaftlichen Anspruch zu genügen.“
Da der obligatorische Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen im Studium für den Rat eine notwendige Voraussetzung für die verantwortungsvolle ärztliche Berufsausübung ist, geht er mit seinen Empfehlungen sogar noch weiter: Alle Studierenden sollen künftig im Rahmen einer obligatorischen Forschungsarbeit ein Problem aus dem Gebiet der Medizin selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten.
Dazu sollen in die Curricula Veranstaltungen zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenzen aufgenommen werden. Konkret empfiehlt der Rat nach der M1-Prüfung (6. Semester) die Durchführung einer obligatorischen zwölfwöchigen Forschungsarbeit aus dem gesamten Spektrum der medizinischen Fächer. Zum Einüben der notwendigen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sollen die Studierenden bereits vor der M1-Prüfung eine vierwöchige Projektarbeit anfertigen.
Praktisches Jahr in vier Abschnitte zu je drei Monaten gliedern
Das praktische Jahr würde der Wissenschaftsrat künftig in vier Ausbildungsabschnitte zu je 12 Wochen gliedern. „Diese Quartalsstruktur soll den Studierenden mit zwei Wahlquartalen – neben weiterhin verpflichtenden Ausbildungsabschnitten in Innerer Medizin und Chirurgie – eine größere Wahlfreiheit ermöglichen“, erklärte Heinze.
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates beruhen neben internationalen Erfahrungen und Entwicklungen auf einer erstmaligen Bestandsaufnahme der humanmedizinischen Modellstudiengänge. Bei Einführung der Modellklausel in die Approbationsordnung für Ärzte war der Übergang von erfolgreich erprobten innovativen Elementen und Strukturen der ärztlichen Ausbildung in eine Weiterentwicklung der Regelstudiengänge jedoch nicht geregelt worden. „Insgesamt leisten die Modellstudiengänge einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in Deutschland“, bewertete Prenzel zusammenfassend.

Derzeit gibt es neun Modellstudiengänge in der Humanmedizin in Deutschland. Damit beginnen rund 25 Prozent aller Studienanfängerinnen und -anfänger in Deutschland ihr Studium der Humanmedizin an einem Modellstudiengang. Im Zentrum der Bestandsaufnahme des Wissenschaftsrates standen hauptsächlich die bereits länger etablierten humanmedizinischen Modellstudiengänge an den Standorten Aachen, Berlin, Bochum, Hannover, Köln, Mannheim und Witten/Herdecke. Informationen zu den erst zum WS 2012/2013 oder später eingerichteten Modellstudiengängen in Hamburg, Oldenburg und Düsseldorf sind auf Basis der vorliegenden Studienordnungen in die Analyse der Rates aufgenommen worden.
Bundesärztekammer begrüßt die Pläne für ein Kerncurriculum und individuelle Studieninhalte
Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu einer Reform des Medizinstudiums. „Die Medizin ist ein hochdynamisches Feld mit ständig komplexer werdenden Versorgungssituationen, die auch für die ärztliche Ausbildung große Herausforderungen darstellen. Deshalb ist es gut, dass sich der Wissenschaftsrat intensiv mit der Weiterentwicklung des Medizinstudiums befasst hat“, betonte der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery. Insbesondere unterstützt er die Forderungen des Wissenschaftsrates, die Studieninhalte auf ein Kerncurriculum zu reduzieren und Möglichkeiten für individuelle Studienschwerpunkte zu schaffen.
„Gute medizinische Ausbildung muss angesichts des enormen Innovationstempos in der Medizin mehr denn je wissenschaftliches Denken und Handeln fördern. Wichtig ist aber auch, den ärztlichen Nachwuchs auf die praktischen Herausforderungen des Berufsalltags vorzubereiten und frühzeitig in Kontakt mit den Patienten zu bringen. Daher begrüßen wir es sehr, dass auch der Wissenschaftsrat an einer sechsjährigen Studiendauer festhält“, betonte Montgomery.
Als ungeeignet sieht die Bundesärztekammer allerdings den Vorschlag, das praktische Jahr in vier Ausbildungsabschnitte zu je zwölf Wochen zu untergliedern. „Die hierdurch entstehenden größeren Wahlmöglichkeiten wiegen die Nachteile nicht auf, insbesondere die dadurch verkürzten praktischen Ausbildungsphasen und den Organisationsaufwand“, erklärte Montgomery. Auch der diesjährige Deutsche Ärztetag hatte sich für die Beibehaltung von PJ-Tertialen ausgesprochen.
Auch mit einigen Forderungen der Medizinstudierenden decken sich die Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) sprach sich jüngst in einem Positionspapier unter anderem dafür aus, die Struktur des Medizinstudiums bundesweit einheitlich zu regeln. Die Studierenden wünschten sich eine stärkere wissenschaftliche Orientierung mit einer verpflichtenden wissenschaftlichen Arbeit, sagte der bvmd-Präsident Christian Kraef.
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