Wissensdefizite bei der Verwendung öffentlicher Defibrillatoren

Köln – Auf die Möglichkeiten, Personen mit einem Herzstillstand mittels öffentlicher Defibrillatoren erste Hilfe zu leisten, haben Referenten auf dem ersten nationalen Arbeitstreffen „Public-Access-Defibrillation“ Mitte Dezember in Köln hingewiesen. „Viele Studien zeigen, dass eine frühzeitige Defibrillation die Überlebensraten bei Kreislaufstillstand verbessert, selbst wenn der Zeitvorteil nur gering ausfällt. Jede ungenutzt verflossene Minute schmälert die Überlebenschance“, sagte Stephan Baldus, Direktor Klinik III Innere Medizin, Herzzentrum Uniklinik Köln. Aber das Gerät an der Wand alleine helfe noch nicht. Die Bevölkerung müsse ausreichend geschult sein und bereit, im Notfall zu helfen.
Im Kölner Stadtgebiet werden laut Baldus pro Jahr durchschnittlich 1.500 bis 2.000 Personen ohne Puls aufgefunden. Zehn bis fünfzehn Prozent dieser Fälle ereigneten sich im öffentlichen Raum – also auf der Straße, in Verkehrsknotenpunkten oder auf öffentlichen Plätzen. „Diese Menschen profitieren dementsprechend direkt von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren“, so der Kölner Kardiologe.
Entscheidend ist laut den Konferenzteilnehmern die Einstellung des Passanten, der die Situation beobachtet. Hier gebe es immer wieder Bedenken, etwas falsch zu machen, oder für eventuelle Fehler haftbar gemacht zu werden. „Das Wichtigste zuerst: Man kann aus juristischer Sicht bei der Anwendung eines Defis nichts falsch machen. Man muss sich vor Augen führen, was passiert, wenn man nicht handelt. In den meisten Fällen würde der Patient dann sterben“, erläuterte Janet Wigge vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Augsburg auf der Konferenz.
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