Woopen für Neufassung des Embryonenschutzgesetzes
Köln – Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, tritt wegen der Veränderungen im Bereich der Stammzellforschung für eine Neufassung des Embryonenschutzgesetzes ein. „Es braucht nicht die Stammzellforschung als Einfallstor, um das Embryonenschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Aber es ist sicherlich ein Grund mehr, um über dieses Gesetz noch einmal nachzudenken”, sagte sie dem Kölner Stadt-Anzeiger vom Dienstag.
Im Embryonenschutzgesetz heiße es, dass man bei der Erzeugung eines Embryos nicht beabsichtigen dürfe, ihn auf eine andere Frau zu übertragen. „Faktisch ist es aber so, dass es überzählige Embryonen gibt, die nicht mehr wie beabsichtigt auf diese Frau übertragen werden können. Da stellt sich die Frage, was man mit ihnen machen soll und darf”, erklärte Woopen weiter.
Die Entwicklungen auf dem Feld der Stammzellforschung würden auch für den Gesetzgeber zunehmend zur Herausforderung. „Es ist nicht praktikabel, hochdetaillierte Gesetze zu formulieren, die man dann alle zwei Jahre überarbeiten muss”, betonte die Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Uniklinik Köln. In diesem Bereich schreite die Forschung so schnell voran, dass man eine vernünftige Aufteilung zwischen gesetzlicher Regelung von Rahmenbedingungen und untergesetzlicher Konkretisierung finden sollte.
Eine untergesetzliche Konkretisierung hätte laut Woopen bedeutende Vorzüge: „Mit Verordnungen oder Richtlinien kann man relativ schnell etwa auf Entwicklungen in der Stammzellforschung reagieren”, sagte sie. „Zudem ist es eine Überlegung wert, die Fortpflanzungsmedizin nicht im Strafrecht zu regeln.”
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: