Worauf Praxen beim Umgang mit der Corona-Warn-App achten sollten

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben in einem Informationsblatt zusammengefasst, worauf Praxen achten sollten, damit das Verfahren mit der Corona-Warn-App funktioniert.
Zunächst sei wichtig, für die Testung auf SARS-CoV-2 ausschließlich die eigens für diese Testung entwickelten Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD zu verwenden. Der aufgedruckte QR-Code sei für jede Person individuell und könne nur einmal verwendet werden.
Werde der QR-Code mehrmals verwendet, könne das Testergebnis nicht übermittelt werden. „Kopieren Sie auf keinen Fall das Auftragsformular“, betont die KBV daher.
Zudem müsse das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt beziehungsweise markiert werden, wenn die Testperson einverstanden sei. Denn ohne Einverständnis dürfe das Labor das Ergebnis nicht an die App übermitteln.
Wichtig sei, dem Patienten den unteren Teil des Antragsformulars auszuhändigen – den Patientenabschnitt – und kurz darauf hinzuweisen, dass er den QR-Code auf dem Formular in die Corona-Warn-App einlesen muss, um das Testergebnis über die App zu erhalten.
Was Patienten offenbar mitunter auch nicht klar ist: Liegt ein positives Testergebnis vor, müssen sie es aktiv über die App freigeben, damit andere App-Nutzer gewarnt werden können.
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