Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen fast unverändert

Frankfurt am Main – Im vergangenen Jahr sind bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen 804 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt worden – gegenüber 858 Anträgen im Vorjahr.
„Auch wenn die Zahl der gestellten Anträge um 6,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 gesunken ist, zeigt die nach wie vor hohe Inanspruchnahme der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen (GuS), dass ihre Arbeit großes Vertrauen genießt“, sagte der hessische Ärztekammerpräsident Edgar Pinkowski.
Bei der gutachterlichen Überprüfung erwies sich auch 2021 nur ein Teil der Patientenvorwürfe als tatsächliche Behandlungsfehler: So bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 128 der 534 sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärzten. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 93 bejahte Behandlungsfehler bei 434 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfällen.
Die meisten der 804 Behandlungsfehlervorwürfe (Praxis und Krankenhaus) betrafen 2021 die Fachgebiete Orthopädie/Unfallchirurgie (203), Allgemeinchirurgie (42), Frauenheilkunde (30), Innere Medizin (26), Augenheilkunde (22), Kardiologie (17) und Neurologie (15).
„Selbstverständlich ist jeder Behandlungsfehler ein Fehler zu viel“, kommentierte Pinkowski die Zahlen. Allerdings lasse sich aus den im Vergleich zum Vorjahr generell fast unveränderten und in einigen Fachgebieten sogar deutlich gesunkenen Fallzahlen eine hohe Qualität in Klinik und Praxis ablesen – trotz der Zusatzbelastung durch die Coronapandemie.
Für Ärzte habe Patientensicherheit oberste Priorität, betonte Pinkowski. Um diesem Grundwert ärztlichen Handelns gerecht zu werden, habe die Ärzteschaft zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention entwickelt, die in Kliniken und Praxen längst zum Alltag zählten.
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