Zahl der Behandlungsfehler in Hessen nahezu auf Tiefstwert

Frankfurt – Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen hat im vergangenen Jahr 740 Prüfaufträge auf eventuelle Versorgungsfehler erhalten. 95 Behandlungsfehler hat die Stelle im Jahr 2024 bestätigt. Dies entspricht fast dem Tiefstwert von 93 bestätigten Fehlern in den Jahren 2020 und 2022.
„Die erneut niedrigen Fallzahlen zeugen von hohen Behandlungsstandards in Hessens Kliniken und Praxen“, sagte der Präsident der Kammer, Edgar Pinkowski. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten habe oberste Priorität, betonte er.
Die meisten Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler betrafen im Jahr 2024 die Bereiche Orthopädie beziehungsweise Unfallchirurgie (99), Innere Medizin (27) und Allgemeinchirurgie (27).
Haben Patientinnen und Patienten den begründeten Eindruck, dass im Rahmen ihrer ärztlichen Behandlung von Ärztinnen und Ärzten in Hessen vorwerfbare Fehler begangen wurden und sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle wenden.
Die Landesärztekammer Hessen hat dazu für Patientinnen und Patienten einen Wegweiser für das Verfahren herausgegeben.
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