Zahnarzt darf Zulassung wegen Nacktaufnahmen entzogen werden

Kassel/Gera – Wegen heimlicher Nacktaufnahmen von Mitarbeiterinnen darf einem Zahnarzt die Kassenzulassung entzogen werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel heute entschieden (Az.: B 6 KA 4/18 R). Dies gilt auch, wenn der Mediziner wegen der Tat nicht rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision eines Zahnarztes aus Thüringen zurück, der über Jahre seine Helferinnen heimlich in der Umkleide seiner Praxis gefilmt hatte. Durch das Urteil darf der Mann keine Kassenpatienten mehr behandeln.
2013 hatte das Amtsgericht Gera den damals 52-jährigen Zahnarzt zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Doch nach seiner Berufung wurde der Strafprozess in zweiter Instanz eingestellt. Die Mitarbeiterinnen des Arztes hatten gegen die Zahlung von Geld ihre Strafanträge zurückgezogen.
Trotzdem gebe es genügend Belege, dass der Mann „die Intimsphäre der Mitarbeiterinnen zum Objekt seiner Interessen gemacht hat“, urteilten die Kasseler Richter. Kassenzahnärztliche Vereinigung und Krankenkassen müssten mit dem Zahnarzt daher nicht mehr zusammenarbeiten.
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