Zehn Universitäten behalten Exzellenzstatus

Berlin – Eine mit Spannung erwartete Entscheidung im wohl wichtigsten deutschen Hochschulwettbewerb fiel gestern Abend: Zehn der bislang elf bestehenden Exzellenzuniversitäten in Deutschland haben ihre Stellung im Evaluationsverfahren der Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie behauptet und werden ab 2027 für weitere sieben Jahre gefördert.
Zu den Einrichtungen, die nach einer umfassenden Evaluation erneut bestätigt wurden und damit weiterhin als Exzellenzuniversitäten gelten, gehören die RWTH Aachen, die Universität Bonn, die Berlin University Alliance, die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), die Technische Universität München (TUM) sowie die Universität Tübingen.
An vielen von ihnen spielt dabei auch die Erforschung medizinischer Sachverhalte eine bedeutende Rolle, wie beispielsweise bei der Berlin University Alliance, die ein Verbund aus Freier Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin und Technischer Universität Berlin ist und auch die gemeinsame Universitätsmedizin Charité integriert.
Lediglich nicht mehr im Kreis der Exzellenzuniversitäten vertreten ist ab 2027 die Universität Konstanz. Sie hatte die für eine Weiterförderung notwendige Mindestzahl an Exzellenzclustern nicht mehr erreicht und erfüllt damit die formalen Voraussetzungen der Förderlinie nicht.
Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gilt als bedeutendster Wettbewerb für deutsche Hochschulen. Denn mit dem Exzellenzstatus sind nicht nur Prestige für die Universitäten, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel verbunden. So verfügt der Wettbewerb über ein Gesamtbudget von 687 Millionen Euro pro Jahr.
Davon entfallen derzeit 148 Millionen Euro jährlich auf die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“. Einzeluniversitäten erhalten dabei zwischen zehn und 15 Millionen Euro jährlich, Universitätsverbünde zwischen 15 und 28 Millionen Euro. Die Kosten tragen Bund und Länder gemeinsam, wobei der Bund 75 Prozent der Kosten übernimmt.
Leuchttürme der Spitzenforschung in Deutschland
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) würdigte gestern Abend die Rolle der geförderten Einrichtungen. Die Exzellenzuniversitäten seien „Leuchttürme der Spitzenforschung in Deutschland“, erklärte sie. Sie hätten ihre internationale Sichtbarkeit durch exzellente Grundlagenforschung erhöht und zugleich Fortschritte in angewandter Forschung und Technologietransfer erzielt. Damit leisteten sie auch einen Beitrag zum Erfolg der Hightech-Agenda Deutschlands.
Die Entscheidung über die Weiterförderung der Exzellenzuniversitäten innerhalb der Exzellenzstrategie wurde auf Grundlage der Bewertung eines internationalen Gutachtergremiums, des sogenannten Committee of Experts, getroffen. Die Empfehlungen des Gremiums wurden gestern von der Exzellenzkommission, die sich aus den Mitgliedern des Committee of Experts sowie den Wissenschaftsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern zusammensetzt, bestätigt und im Anschluss an die Sitzung per Livestream bekannt gegeben.
Wissenschaftsratsvorsitzender Wolfgang Wick betonte dabei, dass die Bewerbungen ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien beurteilt worden seien. Die Kommission sei zu einem „einstimmigen Ergebnis“ gekommen. „Wackelkandidaten“ habe es nicht gegeben, erklärte Wick. Alle Einrichtungen hätten sich auf einem sehr hohen Niveau bewegt; bei der Bewertung sei es daher vor allem um die Bestätigung bereits erbrachter Leistungen gegangen.
Nach Einschätzung des internationalen Committee of Experts hat die Förderung deutliche Effekte auf die Entwicklung der Universitäten gehabt. Die Einrichtungen hätten die Förderung genutzt, um strategische Prioritäten zu setzen und institutionelle Veränderungen anzustoßen.
Die Gutachter sehen mehrere zentrale Ergebnisse der bisherigen Förderphase: eine gestiegene internationale Sichtbarkeit der Universitäten, eine stärkere Anziehungskraft auf hochqualifizierte Forschende aus aller Welt, einen Anstieg renommierter internationaler Fördermittel sowie den Ausbau nationaler und internationaler Partnerschaften.
Auch strukturelle Veränderungen wurden hervorgehoben. Als beispielhaft gelten etwa die stärkere interdisziplinäre Organisation von Forschung, die frühe Einbindung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in verantwortungsvolle Rollen sowie partizipative Governance-Strukturen innerhalb der Universitäten.
Darüber hinaus wurde betont, dass Fragen der Chancengleichheit und Diversität an Bedeutung gewonnen hätten. Ebenso spiele der Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft eine zunehmend wichtige Rolle. Die Exzellenzuniversitäten würden zudem verstärkt zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, etwa durch Forschung zu verantwortungsbewusster Innovation und Forschungssicherheit.
Empfehlungen für die kommende Förderphase
Trotz der positiven Bewertung formulierte das Committee of Experts mehrere Empfehlungen. So sollen die Universitäten ihre Monitoringsysteme stärker mit der strategischen Planung verknüpfen, um Entwicklungen datenbasiert steuern zu können.
Zudem empfiehlt die Gutachterkommission, Maßnahmen zur Diversität und Chancengerechtigkeit stärker an den Bedürfnissen verschiedener Personengruppen auszurichten. Auch die Verbindung von forschungsorientierter und praxisnaher Lehre soll weiter gestärkt werden. In technologiebezogenen Bereichen sehen die Experten außerdem Bedarf, ethische Kompetenzen systematischer zu vermitteln.
Die gestrige Entscheidung betraf ausschließlich die bereits geförderten Exzellenzuniversitäten. Doch auch im Herbst wird es spannend: Denn parallel läuft derzeit das Auswahlverfahren für neue Kandidaten. Künftig sind nämlich bis zu 15 Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde vorgesehen.
Wie viele neue Einrichtungen tatsächlich aufgenommen werden, ist offen. Die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Katja Becker, sprach gestern von einem „sehr harten Wettbewerb“. Der verfügbare Pool müsse nicht vollständig ausgeschöpft werden – theoretisch könnten also bis zu fünf neue Exzellenzuniversitäten hinzukommen, aber auch keine.
Neue Anträge eingereicht haben weitere elf Universitäten und Verbünde. Zwischen April und Juni 2026 werden sie von internationalen Gutachtergruppen vor Ort besucht werden. Die Entscheidung über die neuen Exzellenzuniversitäten fällt dann am 2. Oktober 2026. Der Förderbeginn ist für sie ebenfalls für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Zur Erinnerung: In der ersten Wettbewerbsrunde im Jahr 2019 waren zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten empfohlen worden. Voraussetzung für die Fortsetzung der dauerhaften Förderung ist die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei beziehungsweise im Fall eines Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie eine positive Evaluation der geförderten Exzellenzstandorte, die alle sieben Jahre durchgeführt wird.
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