Ärzteschaft

Zeitplan für nächste EBM-Reformen steht – weiter Dissens wegen fester Preise

  • Freitag, 27. Juni 2014

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich am Mittwoch über einen Zeitplan zur Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) verständigt, wie die KBV mitteilt. Die nächsten Änderungen am hausärztlichen Kapitel sollen demnach zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, die Änderungen an den fachärztlichen Kapiteln zum 1. Januar 2016.

Die KBV will für die Hausärzte unter anderem erreichen, dass die Vergütungssystematik für technische Leistungen, zum Beispiel Sonographie, EKG und Spirometrie, sich verändert. „In der zweiten Reformstufe soll eine Vorhaltepauschale für Technikleistungen eingeführt werden“, hatte KBV-Vorstand Regina Feldmann im April im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt erläutert. „Es kann ja nicht sein, dass sich beispielsweise ein Sonographiegerät nur dann amortisiert, wenn der Hausarzt auch unnötige Sonographien durchführt.“

Der neue Zeitplan sieht nach Angaben der KBV auch vor, dass bis Januar 2015 allen hausärztlichen Praxen Möglichkeiten zur Delegation von Leistungen an nichtärztliche Praxismitarbeiter eröffnet werden. Außerdem soll ein Zuschlag für die Anstellung von nichtärztlichen Praxisassistentinnen eingeführt werden.

„Damit AGnES, VERAH und MoNi flächendeckend eingesetzt werden können, hat die Bundesärztekammer mit dem Institut für hausärztliche Fortbildung eine Aner­kennungsvereinbarung abgeschlossen“, hatte Feldmann im Interview erläutert. „Damit gibt es jetzt einheitliche Qualitätskriterien. Als nächstes werden wir mit den Kranken­kassen darüber verhandeln, dass diese arztentlastenden Leistungen nicht nur in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten bezahlt werden. Das ist besonders wichtig für große Versorgerpraxen.“

Die KBV will nach eigenen Angaben auch erreichen, dass bereits zum 1. Januar 2015 haus- wie fachärztliche Basisleistungen aus den Versicherten- beziehungsweise Grundpauschalen herausgenommen und zu festen Preisen vergütet werden. Der GKV-Verband wolle hingegen möglichst viele Leistungen weiterhin innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung finanzieren, hieß es.

Der Zeitplan sieht zudem vor, bis 2016 inhaltliche Anpassungen und Klarstellungen in allen Facharzt-Kapiteln des EBM zu erarbeiten. Auch soll bis dahin der gesamte EBM neu bewertet und an die aktuellen Kosten angepasst werden. Auf den Prüfstand sollen bis dahin auch die Zeiten, mit denen die EBM-Leistungen bisher kalkuliert sind.

Rie

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