Zentrales Vergiftungsregister soll Daten bündeln

Berlin – In Deutschland sollen künftig alle gemeldeten Vergiftungsfälle zentral erfasst werden. Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll dafür ein neues Register eingerichtet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes hervor.
Bisher sammeln das BfR und die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) unabhängig voneinander Informationen über Vergiftungen. Künftig sollen die GIZ den Plänen zufolge bei allen eingehenden Anfragen zu Vergiftungen – mit Ausnahme von Anfragen zu Vergiftungen mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und alkoholischen Getränken – die Daten systematisch erfassen und an das BfR weiterleiten.
Dieses soll die Daten mit weiteren Mitteilungen von Ärzten und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in dem neuen Vergiftungsregister zusammenführen, wie es heißt. Dadurch solle eine systematische Auswertung durch das BfR ermöglicht werden, um einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zu erhalten.
Darüber hinaus soll das System helfen, Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, regulatorische Maßnahmen einzuleiten und den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu prüfen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, verschiedene europarechtliche Vorschriften eine systematische Registrierung von Vergiftungsfällen voraussetzen. Diese sähen zudem Melde- und Informationspflichten Deutschlands im Fall überregionaler chemischer Gesundheitsgefahren vor. Derzeit finde hierzulande aber keine systematische und zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten statt.
Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen außerdem die Vorschriften im Chemikaliengesetz über die Gute Laborpraxis (GLP) aktualisiert und den Vorgaben und Erfordernissen der Zusammenarbeit mit der OECD und der Europäischen Union angepasst werden. Die GLP ist ein international anerkanntes Qualitätssicherungssystem für Sicherheitsprüfungen im Umwelt- und Gesundheitsbereich.
So soll unter anderem klargestellt werden, dass das BfR als GLP-Bundesstelle beim Vollzug der Vorschriften die zentrale Rolle einnimmt. Auch ist geplant, dass das BfR „Überwachungsaufgaben“ übernimmt und GLP-Bescheinigungen erteilt. Weiter sieht der Gesetzentwurf eine Überarbeitung des Bußgeldblanketts vor, um Straftatbeständen eindeutig von Ordnungswidrigkeiten zu trennen.
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